Abbruch und Neubau

Abbruch und Neubau

Wenn ein bestehendes Wohnhaus abgebrochen wird und gleichzeitig ein Eigenheim neu gebaut wird kann bestehende Infrastruktur weiter genutzt werden.

Beim Neubau helfen Energiekennzahlen bzw. die Gesamtenergieeffizienz bei der Planung und den zu treffenden Einzelentscheidungen. In Kombination mit einem hocheffizienten alternativen Energiesystem entsteht ein nachhaltiges Eigenheim.
Folgende Förderung für den Abbruch bei gleichzeitigem Neubau eines Eigenheimes ist möglich:

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Produktunabhängige und kostenlose Beratung rund ums Bauen, Sanieren, Heizen und Wohnen

Nutzen Sie das umfassende produktunabhängige Beratungsangebot des OÖ Energiesparverbandes: egal, welche Energiefragen Sie in der Beratung ansprechen möchten, die fachkundigen EnergieberaterInnen des OÖ Energiesparverbandes geben umfassende Antworten.
 

  • Sie planen den Neubau oder die Sanierung Ihres Einfamilienhauses?
  • Sie möchten Ihre Heizung tauschen?
  • Sie wollen eine Photovoltaik-Anlage errichten?
  • Sie brauchen Auskunft zu Energieförderungen?
  • Sie überlegen, welche Dämmstärken sinnvoll sind?
  • Sie möchten Information zu umweltfreundlichen Heizsystemen?
  • Sie haben eine Frage zu Energiesparmaßnahmen?
  • Sie planen die Anschaffung energiesparender Elektrogeräte?
  • Sie möchten Auskunft zu umweltfreundlichen Dämmstoffen?
  • Sie möchten Ihre Heizkosten senken?
  • und vieles mehr….

 
Die umfassende und produktunabhängige Energieberatung hilft Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die EnergieberaterInnen des OÖ Energiesparverbandes gehen in einem persönlichen Gespräch auf individuelle Fragen und Wünsche ein. Idealerweise findet die Beratung in einer möglichst frühen Planungsphase statt.
 
Kommen Sie mit  Ihren Fragen einfach zu uns. Fragen, die rasch beantwortet werden können, lassen sich oft am Telefon klären. Hierfür steht Ihnen unsere kostenlose Hotline unter 0800-205 206 zur Verfügung.  
Bei weitergehenden Fragen besteht die Möglichkeit, einer individuellen und kostenlosen Energieberatung durch erfahrene, geschulte und produktunabhängige BeraterInnen.

 

So kommen Sie zu einer Beratung:

So kommen Sie zu einer Beratung:

 
Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren einen Beratungstermin. Der/Die BeraterIn steht Ihnen, je nach Ihrer Fragestellung, bis zu einer Stunde zur Verfügung.  
Eine Beratung ist auch nach Terminvereinbarung zu den Bürozeiten des OÖ Energiesparverbandes (Mo-Do: 8.00-16.30 Uhr, Fr: 8.00-12.00 Uhr) in Linz, Landstraße 45 möglich. (So erreichen Sie uns)
 
Die Beratung wird durch das Landes OÖ ermöglicht.
 
Produktunabhängige Energieberatung, die wirkt!

 


Wie wird gefördert?

  1. Nicht rückzahlbare Zuschüsse mit 25% zu einem Darlehen (Laufzeit 15 bis 30 Jahre) oder
  2. Einmaliger, nicht rückzahlbarer Bauzuschuss mit 15% der förderbaren Kosten


Anforderungen an den Energiestandard
Der Nachweis der energetischen Anforderungen an die Energiekennzahlen kann wahlweise entweder über den Heizwärmebedarf (HWBRef,RK) oder über den Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE,RK) geführt werden.

 

Maximale Energiekennzahlen HWBRef,RK bzw. fGEE,RK

Max. Darlehenshöhe

Standardhaus
Mindestanforderung

HWBRef,RK ≤ 14 x (1+3xA/V) max. 47,6 kWh/m²a oder

HWBRef,RK ≤ 16 x (1+3xA/V) max. 54,4 kWh/m²a und fGEE,RK ≤0,85

max. € 75.000,-

oder 15% der förderbaren Kosten max. € 11.250,- als Bauzuschuss

 

Niedrigenergiehaus
Mindestanforderung, sobald diese Energiekennzahlen als Mindestanforderung auf Grund des Oö. Baurechts gelten

HWBRef,RK ≤ 12 x (1+3xA/V) oder

HWBRef,RK ≤ 16 x (1+3xA/V) max. 54,4 kWh/m²a und fGEE,RK ≤0,80

Optimalenergiehaus
Mindestanforderung ab 1.1.2021

HWBRef,RK ≤ 10 x (1+3xA/V) oder

HWBRef,RK ≤ 16 x (1+3xA/V) max. 54,4 kWh/m²a und fGEE,RK ≤0,75

Die energetische Mindestanforderung hinsichtlich HWBRef,RK bzw. fGEE,RK des zu fördernden Eigenheims richtet sich nach den energiebezogenen Anforderungen in der Oö. Bautechnikverordnung

Anforderungen an die Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlage
Als Heizungs- und Warmwasserbereitungssystem ist eines der nachfolgenden hocheffizienten alternativen Energiesysteme verpflichtend vorzusehen.

  1. Heizungssysteme auf Basis emissionsarmer, biogener Brennstoffe (z.B. Hackgut-, Pelletsheizung) sind nach Möglichkeit mit einer thermischen Solaranlage oder mit einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage  zu  kombinieren; (bspw. dann nicht möglich, wenn eine zu geringe Sonneneinstrahlung für den Standort nachgewiesen wird)
  2. Fern-/Nahwärme, sofern sie ganz oder teilweise (zumindest 80%) auf Energie aus erneuerbaren Quellen beruht;
  3. Fern-/Nahwärme aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt, ABI. Nr. L 52 vom 21.02.2004 S.50, sowie sonstige Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt;
  4. Wärmepumpen, die nach den EU-Umweltzeichenkriterien gemäß Richtlinie 2014/314/EU zertifiziert sind (EU Ecolabel) bzw. vollinhaltlich den in dieser Richtlinie festgelegten Mindestanforderungen entsprechen, soweit die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (Wand-/Fußbodenheizung) maximal 40°C beträgt. Wärmepumpen sind nach Möglichkeit mit einer thermischen Solaranlage oder mit einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage zu kombinieren (bspw. dann nicht möglich, wenn eine zu geringe Sonneneinstrahlung für den Standort nachgewiesen wird). Die Photovoltaikanlage muss geeignet sein, den Jahresstromverbrauch der Wärmepumpe abzudecken. Das bedeutet, dass der Jahresstromverbrauch der Wärmepumpe ungefähr der Jahresstromproduktion der PV-Anlage entspricht.
  5. Spezielle noch nicht breit angewendete Technologien (z. B. Wasserstoff-Brennstoffzelle, Solarhaus, nicht strombetriebene Wärmepumpensysteme) mit Einzelnachweis, soweit diese im Vergleich zu Ziffer 2. bis 4. zu geringeren Treibhausgasemissionen führen.

Ausnahmefall: Erdgas-Brennwert-System nach erfolgter Alternativenprüfung
Wenn nachgewiesen wird, dass insbesondere keine Anschlussmöglichkeit an die Fernwärme (im Umkreis von maximal 35 m) gegeben ist, aus Gründen der Luftreinhaltung der Einsatz bestimmter biogener Energieträger ausgeschlossen ist (Einschränkung nach Immissionsschutzgesetz – Luft) oder keine Lagerungs- und/oder Zulieferungsmöglichkeit für biogene Energieträger besteht, kombiniert entweder mit einer thermischen Solaranlage oder mit einer netzgekoppelten Photo- voltaikanlage oder andere gleichwertige Maßnahmen (beispielsweise Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für das Gebäude).

Als weitere Anforderungen an das Heizungs- und Warmwassersystem sind bei einem wassergetragenen Heizsystem ein Niedertemperaturverteilsystem und eine fachgerechte hydraulische Einregulierung der Wärmeverteilungs/abgabe- Systeme vorzusehen.

Ökologiebonus
Bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe erhöht sich das förderbare Darlehen:

Ökologiebonus

Bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe bei der gesamten Fassadenfläche und obersten Geschoßdecke

plus € 5.000,-

oder 15% der förderbaren Kosten max. € 750,- als Bauzuschuss

Ökologiebonus

Bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe bei der gesamten Gebäudehülle (davon ausgenommen sind erdberührte Dämmschichten)

plus € 10.000,-

oder 15% der förderbaren Kosten max. € 1.500,- als Bauzuschuss

 

Details zu weiteren Förderzuschlägen (Wohneinheitenbonus, Ortskernbonus) finden Sie unter www.land-oberoesterreich.gv.at.

 

Wie ist die Vorgangsweise?

  1. Schicken Sie möglichst vor Baubeginn einen Bauplan (Kopie), eine ausgefüllte Bauteilbeschreibung und eventuell einen Energieausweis (falls vorhanden) an den OÖ Energiesparverband, Landstraße 45, 4020 Linz.
  2. Der OÖ Energiesparverband erstellt aus diesen Unterlagen einen kostenlosen energetischen Befund.
  3. Der OÖ Energiesparverband nimmt im Bedarfsfall mit Ihnen Kontakt auf.
  4. Sollte Ihr Haus die geforderten Energiekennzahlen nicht erreichen, können Sie sich im Rahmen einer Besprechung zu Maßnahmen schriftlich verpflichten (z. B. zusätzliche Dämmung).
  5. Mit dem Erreichen der Energiekennzahlen wird Ihnen ein energetischer Befund zugeschickt. Bitte legen Sie dem Förderantrag GSGD-Wo/E-49 neben den anderen erforderlichen Unterlagen den energetischen Befund bei.

Was bietet die Energieberatung?

Bei der kostenlosen, produktunabhängigen Energieberatung werden Sie über weitere Einsparmöglichkeiten informiert und haben die Möglichkeit, mit erfahrenen Berater/innen Ihr gesamtes Bauvorhaben zu besprechen (Baumaterialien, Heizung, Warmwasserbereitung, ...).

Für allgemeine Fragen zur Förderung “Abbruch/Neubau” (Förderhöhen, Einkommensgrenzen, …) wenden Sie sich bitte an die Abteilung Wohnbauförderung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel. 0732/7720-14143; das Antragsformular GSGD-Wo/E-48​​​​​​​ finden Sie auf www.land-oberoesterreich.gv.at.

Für weitere Fragen zu den energetischen Anforderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
OÖ Energiesparverband
Landstraße 45, 4020 Linz
Energiespar-Hotline 0800/205 206
Tel. 0732/7720-14860
beratung(at)esv.or.at

 

Energiesparverband OÖ
Landstraße 45
​​​​​​​A-4020 Linz

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Kontakt

0732 / 7720-14380

oder per Mail cleantech-cluster(at)esv.or.at​​​​​​​