Die Kleinwasserkraft ist eine wichtige Ökostromerzeugungs-Technologie in unserem Land. Durch die Revitalisierung und Modernisierung von Anlagen oder den Neubau kann eine Steigerung der Stromproduktion aus Kleinwasserkraftwerken erreicht werden.
Für die Kleinwasserkraft gibt es folgende Fördermöglichkeiten:
Ziel der Beratungsaktion ist die Steigerung der Ökostromproduktion aus Kleinwasserkraftwerken in Oberösterreich. Betreiber werden bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung des Regelarbeitsvermögens und bei der Revitalisierung ihrer Anlagen unterstützt. Im Rahmen der Aktion erhalten die Betreiber/innen von Kleinwasserkraftanlagen individuelle und produktneutrale Beratung von den Energieberater/innen des OÖ Energiesparverbandes. Die Beratungen werden vor Ort durchgeführt.
Rufen Sie uns an: 0732-7720-14891
Die produkt- und firmenunabhängige Beratung wird vom Land OÖ/Energieressort finanziert und für Beratungskunden kostenlos angeboten.
Die Beratung wird vor Ort bei der Kleinwasserkraftanlage durchgeführt.
Die Grundberatung umfasst maximal zwei Beratungstage, von denen der Berater üblicherweise einige Stunden vor Ort verbringt. In speziellen Fällen ist eine weiterführende Detailberatung möglich. Das Beratungsergebnis wird in einem Beratungsbericht zusammengefasst.
Zielgruppe sind vorrangig alle Betreiber/innen von Kleinwasserkraftwerken. In Ausnahmefällen wird auch über neue Standorte von Kleinwasserkraftanlagen beraten.
Wenden Sie sich an den OÖ Energiesparverband, eine Einrichtung des Landes Oberösterreich zur Förderung des Energiesparens und der Nutzung erneuerbarer Energieträger.
Ansprechperson: Ing. Niklas Mair
T: 0732-7720-14891
E: office(at)esv.or.at
Einer unserer Energieberater setzt sich in der Folge zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung.
OÖ Energiesparverband
Landstraße 45, A-4020 Linz
Tel.: 0732-7720-14380; Fax: -14383
office(at)esv.or.at, www.energiesparverband.at
Gefördert werden die Neuerrichtung, Erweiterung und die Revitalisierung von Klein-Wasserkraftwerken mit einer Engpassleistung bis 2 MW. Ansuchen können natürliche und juristische Personen (Privatpersonen, Betriebe, Vereine etc.), die OeMAG-Investitionsförderung erhalten.
bis 50% der Bundesförderung, max. 200.000 Euro pro Anlage
bis 30. Juni 2022 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel
VOR Umsetzung des Projekts per Antragsformular an foerderungsantrag.us.post(at)ooe.gv.at
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
T: 0732-7720-14501
Das Land Oberösterreich will die Entwicklung von EEGs vorantreiben und unterstützt daher mit einer neuen Förderung die Entwicklung und Vorbereitung von Energiegemeinschaften.
Gefördert werden Gemeinden, Vereine, Genossenschaften, KMUs und konfessionelle Einrichtungen.
Gefördert werden die für die Errichtung einer erneuerbaren Energiegemeinschaft notwendigen detaillierten technischen, rechtlichen und ökonomischen Analysen in Oberösterreich (z.B. Kosten für technisch-wirtschaftliche Analysen oder Rechtsberatung).
Das Ausmaß der Förderung beträgt bis zu 80 % der anrechenbaren Kosten, die Gesamtförderung ist mit max. 10.000 Euro begrenzt. Der Fördersatz erhöht sich um 10%, wenn das Projekt in einer EGEM- oder Klimabündnis-Gemeinde ist.
Vor Beantragung der Förderung ist mit dem OÖ Energiesparverband Kontakt aufzunehmen, der eine kostenlose Grobanalyse durchführt. Dabei werden bereits vorliegende Unterlagen/Konzepte/Untersuchungen oder Analysen berücksichtigt.
Kontaktaufnahme betreffend Förderung: office(at)esv.or.at
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz
T: 0732-7720-145 01
Anfahrt anzeigen