Neubau

Neubau

Der Bau des eigenen Zuhauses ist eine Entscheidung fürs Leben.
Bei der Planung eines energiesparenden Eigenheimes hilft der Energieausweis und die Gesamtenergieeffizienz um den Energiebedarf des neuen Zuhauses zu optimieren. Eine sehr gute Wärmedämmung mit möglichst wärmebrückenfreier Ausführung und einer luftdichten Gebäudehülle machen Ihr Gebäude energiesparend. In Kombination mit einem hocheffizienten alternativen Energiesystem entsteht ein energieeffizientes und nachhaltiges Eigenheim. Zusatzförderungen gibt es z.B. für barrierefreies Bauen und die Verwendung von nicht-mineralölbasierten Dämmstoffen.
Folgende Förderungen für die Errichtung eines Eigenheimes gibt es:

zurück zur Übersicht​​​​​​​  zu Sanierung​​​​​​​   zu Abbruch und Neubau​​​​​​​    zu Energieausweis    zu ökologische Dämmstoffe  


Nutzen Sie die kostenlose und produktunabhängige Energieberatung beim Neubau!

Der Bau des eigenen Zuhauses ist eine Entscheidung fürs Leben. Umso wichtiger ist eine umfassende und produktunabhängige Beratung, die Ihnen hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die EnergieberaterInnen des OÖ Energiesparverbandes gehen in einem persönlichen Gespräch auf individuelle Fragen und Wünsche ein. Idealerweise findet die Beratung in einer möglichst frühen Planungsphase statt.

Für alle, die ein neues Eigenheim errichten wollen, bietet die Energieberatung des Energiesparverbandes des Landes OÖ ein produktunabhängiges Beratungsangebot: Kommen Sie mit  Ihren Fragen einfach zu uns.

Fragen, die rasch beantwortet werden können, lassen sich oft am Telefon klären. Hierfür steht Ihnen unsere kostenlose Hotline unter 0800-205 206 zur Verfügung.  
Bei weitergehenden Fragen besteht die Möglichkeit, einer individuellen und kostenlosen Energieberatung durch erfahrene, geschulte und produktunabhängige BeraterInnen.

 

So kommen Sie zu einer Beratung:

Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren einen Beratungstermin. Der/Die BeraterIn steht Ihnen, je nach Ihrer Fragestellung, bis zu einer Stunde zur Verfügung.  

Die Beratungen finden in Beratungsstellen in ganz Oberösterreich statt.
Eine Beratung ist auch nach Terminvereinbarung zu den Bürozeiten des OÖ Energiesparverbandes (Mo-Do: 8.00-16.30 Uhr, Fr: 8.00-12.00 Uhr) in Linz, Landstraße 45 möglich. (So erreichen Sie uns)

Die Beratung wird von der Abteilung Wohnbauförderung des Landes OÖ ermöglicht.

Produktunabhängige Energieberatung, die wirkt!

Beispiele für Fragestellungen in der Neubauberatung:

  • Heizsystem
  • Optimale Wärmedämmung
  • Energiekennzahlen und Anforderung an die Wohnbauförderung
  • Bauen mit der Sonne
  • effiziente Elektrogeräte und niedrige Stromkosten
  • Optimierung der  Energiekosten  
  • ökologische Dämmstoffe
  • Wohnraumlüftung
  • gute und effiziente Beleuchtung
     
  • Wie erreiche ich niedrige Heizkosten?
  • Wieviel Wärmedämmung ist sinnvoll?
  • Wie senke ich die Energiekennzahlen?
  • Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
  • Welches Heizungssystem passt für mein Haus?
  • Wie wird mein Haus behaglich?
  • Wie durchblicke ich die Informationsflut?
  • Wie kann ich kostengünstig und energieeffizient bauen?

0800-205 206 Ihr heißer Draht zum schnellen Rat!

Kostenlose Neubauberatung – Ablauf

  1. Neubauberatung anfordern: per Internet-Formular, per E-Mail, telefonisch
    (Geben Sie bitte Ihre Telefonnummer an.)
  2. telefonischer Kontakt durch OÖ Energiesparverband
  3. Beratungstermin wird vereinbart
  4. Beratung erfolgt

Wie wird gefördert:

  1. Zinsenzuschüsse zu einem Hypothekardarlehen mit einer Laufzeit von 35 Jahren und einer Fixverzinsungsperiode in den ersten 20 Jahren der Darlehenslaufzeit (Fixzinsaktion 2023/2024)
  2. Zuschüsse zu einem Hypothekardarlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren und variabler Verzinsung.
  3. Zuschüsse zu einem Hypothekardarlehen mit einer Laufzeit von 20 oder 25 Jahren und einer Fixverzinsung.
  4. Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 36 % des Zuschusses zu einem Hypothekardarlehen.

Für allgemeine Fragen zur Eigenheimneubauförderung (Förderhöhen, Einkommensgrenzen etc.) wenden Sie sich bitte an die Abteilung Wohnbauförderung 0732/7720-14143, www.land-oberoesterreich.gv.at.

Anforderungen an den Energiestandard

Der Nachweis der energetischen Anforderungen an die Energiekennzahlen kann wahlweise entweder über den Heizwärmebedarf (HWBRef,RK) oder über den Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE,RK) geführt werden.

 maximale Energiekennzahlen HWBRef,RK bzw. fGEE,RK
Standardhaus

HWBRef,RK ≤ 14 x (1+3xA/V) max. 47,6 kWh/m²a oder
HWBRef,RK ≤ 16 x (1+3xA/V) max. 54,4 kWh/m²a und fGEE,RK ≤ 0,85

Basisförderung: 10.000 Euro Zuschuss zu 75.000 Euro Darlehen (bis 31.08.2020)

Niedrigenergiehaus
Mindeststandard ab 1.9.2020*

HWBRef,RK ≤ 12 x (1+3xA/V) oder
HWBRef,RK ≤ 16 x (1+3xA/V) und fGEE,RK ≤ 0,80

Basisförderung: 10.800 Euro Zuschuss zu 80.000 Euro Darlehen (bis 31.08.2020)
bzw. 10.000 Euro Zuschuss zu 75.000 Euro Darlehen (bis 31.12.2020)

Optimalenergiehaus
Mindeststandard ab 1.1.2021*

HWBRef,RK ≤ 10 x (1+3xA/V) oder
HWBRef,RK ≤ 16 x (1+3xA/V) und fGEE,RK ≤ 0,75

Basisförderung: 11.600 Euro Zuschuss zu 85.000 Euro Darlehen (bis 31.08.2020)
bzw. 10.800 Euro Zuschuss zu 80.000 Euro Darlehen (bis 31.12.2020)
bzw. 10.000 Euro Zuschuss zu 75.000 Euro Darlehen (ab 01.01.2021)

*Die Erhöhungsbeträge von 5.000,- Euro für das Niedrigenergiehaus bzw. weitere 5.000,- Euro für das Optimalenergiehaus werden solange gewährt, bis diese Standards nicht ohnehin als gesetzlicher Mindeststandard gelten. Es gilt das Datum des Ansuchens um Baubewilligung bzw. das Datum der Eingabe um Baufreistellung bei der Baubehörde/Gemeinde.

Anforderungen an die Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlage
Als Heizungs- und Warmwasserbereitungssystem ist eines der nachfolgenden hocheffizienten alternativen Energiesysteme verpflichtend vorzusehen.

  1. Heizungssysteme auf Basis emissionsarmer, biogener  Brennstoffe (z.B. Hackgut-, Pelletsheizung) sind nach Möglichkeit entweder mit einer thermischen Solaranlage oder mit einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage zu kombinieren, sofern nicht eine zu geringe Sonneneinstrahlung für den Standort nachgewiesen wird;
  2. Fern-/Nahwärme, sofern sie ganz oder teilweise (zumindest 80%) auf Energie aus  erneuerbaren Quellen beruht;
  3. Fern-/Nahwärme aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt, ABI. Nr. L 52 vom 21.02.2004 S.50, sowie sonstige Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt;
  4. Wärmepumpen, die nach den EU-Umweltzeichenkriterien gemäß Richtlinie 2014/314/EU zertifiziert sind (EU Ecolabel) bzw. vollinhaltlich den in dieser Richtlinie festgelegten Mindestanforderungen entsprechen, soweit die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (Wand-/Fußbodenheizung) maximal 40°C beträgt. Wärmepumpen sind nach Möglichkeit entweder mit einer thermischen Solaranlage oder mit einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage zu kombinieren, sofern nicht eine zu geringe Sonneneinstrahlung für den Standort nachgewiesen wird. Die Photovoltaikanlage muss geeignet sein, den Jahresstromverbrauch der Wärmepumpe abzudecken. Das bedeutet, dass der Jahresstromverbrauch der Wärmepumpe ungefähr der Jahresstromproduktion der PV-Anlage entspricht.
  5. Spezielle noch nicht breit angewendete Technologien (z.B. Wasserstoff-Brennstoffzelle, Solarhaus, nicht strombetriebene Wärmepumpensysteme) mit Einzelnachweis, soweit diese im Vergleich zu Ziffer 2. bis 4. zu geringeren Treibhausgasemissionen führen.

Ausnahmefall: Erdgas-Brennwert-System nach erfolgter Alternativenprüfung
Wenn nachgewiesen wird, dass insbesondere keine Anschlussmöglichkeit an die Fernwärme (im Umkreis von maximal 35 m) gegeben ist, aus Gründen der Luftreinhaltung der Einsatz bestimmter biogener Energieträger ausgeschlossen ist (Einschränkung nach Immissionsschutzgesetz – Luft) oder keine Lagerungs- und/oder Zulieferungsmöglichkeit für biogene Energieträger besteht, kombiniert entweder mit einer thermischen Solaranlage oder mit einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage oder andere gleichwertige Maßnahmen (beispielsweise Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für das Gebäude).

Als weitere Anforderungen an das Heizungs- und Warmwassersystem sind bei einem wassergetragenen Heizsystem ein Niedertemperaturverteilsystem und eine fachgerechte hydraulische Einregulierung der Wärmeverteilungs/abgabe-Systeme vorzusehen.

Förderzuschläge

Zusätzlich gibt es Zuschläge für Kinder, barrierefreies Bauen, nicht-mineralölbasierte Dämmstoffe, Reihenhäuser und Siedlungsschwerpunkt.

  1. Barrierefreies Bauen:
    Das geförderte Hypothekardarlehen erhöht sich um 5.000 Euro, wenn das Eigenheim barrierefrei errichtet wird. Für barrierefreies Bauen sind folgende  Kriterien zu beachten und zu erfüllen:
    a. Der Zugang zum Wohnhaus, zum Wohnschlafraum, zum WC, zur Dusche und zur Küche in der Eingangsebene muss barrierefrei errichtet werden.
    b. Die Installationen im Sanitär- und Badbereich müssen so ausgeführt werden, dass eine nachträgliche rollstuhlgerechte Nutzung ohne weitergehende bauliche Maßnahmen möglich ist. Eine nachträgliche Verlegung von Sanitäranschlüssen und Leitungen  darf nicht erforderlich sein. Diese Nutzungs­möglichkeit ist mit einem maßgenauen Detailplan nachzuweisen.
    c. Die Türen müssen eine Durchgangslichte von mindestens 80 cm haben.
    Siehe auch Merkblatt "Barrierefreies Bauen"​​​​​​​ (pdf-Download)
     
  2. Verwendung von nicht-mineralölbasierten Dämmstoffen:
    Bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe an der thermischen Hülle erhöht sich das geförderte Hypothekardarlehen um 15.000 Euro. Davon ausgenommen sind erdberührte Dämmschichten. Der Verzicht bezieht sich ausschließlich auf das Material der Dämmschicht, nicht jedoch auf notwendige, systembedingte Komponenten (z.B. organische Füllstoffe in Klebe- und/oder Armierungsmassen oder Schlussbeschichtungen) oder organische Hilfsstoffe im Dämmstoff, insbesondere Stützfasern.
    Mineralölbasierte Dämmstoffe sind zum Beispiel Dämmplatten aus Polystyrol (EPS und XPS), Polyurethan (PU), Phenolharzschaum oder Dämmschüttungen mit EPS-Granulat.

Mehrfamilienhäuser

Das Land Oberösterreich bietet umfangreiche Unterstützung im Bereich des Wohnbaus, um dadurch Wohnraum zu schaffen, Wohnraum zu sanieren und Wohnraum leistbar zu machen. Die Wohnbauförderung unterstützt besonders die energieeffiziente und umweltgerechte Errichtung und Sanierung von Eigenheimen und Wohnungen. Die Förderungen im Neubau und der Sanierung sind von der Erreichung bestimmter Energiekriterien abhängig.
Neben der Förderungen beim Neubau oder der Sanierung von Eigenheimen gibt es auch verschiedene Unterstützungen für den Neubau und die Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern.

Information:
Land OÖ

Reihenhäuser & Doppelhäuser

Bei der Errichtung von Reihenhäusern und Doppelhäusern beträgt die Erhöhung des geförderten Hypothekardarlehens 20.000 Euro, sofern die Anlage aus mindestens drei Reihenhäusern bzw. zwei Doppelhäusern besteht, deren zugeordnetes Grundstück einschließlich der verbauten Fläche im Durchschnitt für jedes Eigenheim der Gesamtanlage 400 m² nicht übersteigt. Die Reihenhäuser und Doppelhäuser müssen über eine zusammenhängende thermische Hülle verfügen.

Information:

OÖ Energiesparverband, T: 0800-205 206 oder 0732-7720-14860
Land OÖ, Abt. Wohnbauförderung, T: 0732/7720-14143

Wie ist die richtige Vorgangsweise?

  1. Schicken Sie einen Bauplan (Kopie), eine ausgefüllte Bauteilbeschreibung​​​​​​​ und eventuell einen Energieausweis (falls vorhanden) an den OÖ Energiesparverband, Landstraße 45, 4020 Linz oder per E-Mail an befund(at)esv.or.at.
  2. Der OÖ Energiesparverband erstellt aus diesen Unterlagen einen kostenlosen energetischen Befund.
  3. Der OÖ Energiesparverband nimmt im Bedarfsfall mit Ihnen Kontakt auf.
  4. Sollte Ihr Haus die geforderten Energiekennzahlen nicht erreichen, können Sie sich im Rahmen einer Besprechung zu Maßnahmen schriftlich verpflichten (z.B. zusätzliche Dämmung).
  5. Mit dem Erreichen der Energiekennzahlen wird Ihnen ein energetischer Befund zugeschickt, den Sie dem Antrag auf Wohnbauförderung​​​​​​​ beilegen.

Kostenlose Neubauberatung – Ablauf

  1. Neubauberatung anfordern: per Internet-Formular, per E-Mail, telefonisch
    (Geben Sie bitte Ihre Telefonnummer an.)
  2. telefonischer Kontakt durch OÖ Energiesparverband
  3. Beratungstermin wird vereinbart
  4. Beratung erfolgt

Wie wird ein niedriger Heizwärmebedarf (HWBRef,RK) erreicht und was bedeutet der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE)?

Der Heizwärmebedarf (HWB) beschreibt den erforderlichen jährlichen Energiebedarf eines Gebäudes, um in dem Gebäude eine Raumtemperatur von 22°C herzustellen bzw. zu erhalten.

Der Heizwärmebedarf wird im Wesentlichen von folgenden Punkten beeinflusst:

  • Durch eine möglichst kompakte Bauweise (z.B. rechteckiger Grundriss und zwei Geschoße) verringert sich die Gebäudeoberfläche und damit auch die Wärmeverluste. Erker, Loggien, Dachgaupen, unbeheizte Dachräume, Balkone über Wohnraum, erhöhen die Außenflächen und damit die Wärmeverluste Ihres Hauses. Auch die Größe Ihres Hauses beeinflusst wesentlich Ihre Energiekosten.
  • Wenn vom Bauplatz her möglich, können Sie durch eine Südausrichtung des Gebäudes die Sonneneinstrahlung besser nutzen (solare Wärmegewinne über die Fenster) – auch das senkt den Heizwärmebedarf.
  • Gute Dämmeigenschaften der Bauteile (niedrige U-Werte) zu unbeheizten Räumen sowie zur Außenluft reduzieren die Wärmeverluste und führen zur Senkung des Energiebedarfs. Gute Wärmedämmung heißt z.B.: bei den Fenstern 3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung (mit Glas-U-Werten von 0,7 bis 0,5 W/m²K); Dämmung der obersten Geschoßdecke mit 30 bis 40 cm Wärmedämmung; gut gedämmte Außenwände (z.B. 50 cm Hochlochziegel oder mehrschaliges Mauerwerk mit 16 bis 20 cm Dämmung oder Holzriegelwand mit 25 bis 35 cm Wärmedämmung).

Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) ist ein Maß für die Energieeffizienz des gesamten Gebäudes bezüglich Dämmung, Heiz- und Haustechniksystem.

Diese Kennzahl setzt den Endenergiebedarf Ihres Gebäudes in Beziehung zu einem Referenzgebäude (entspricht dem Stand der Bautechnik von 2007). Je kleiner der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) ist, umso effizienter ist das Gebäude in seiner Gesamtheit.

Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) wird beeinflusst durch die Wärmedämmung der Gebäudehülle, durch eine effiziente Haus- und Heiztechnikanlage, eventuell in Kombination mit einer thermischen Solaranlage oder einer Photovoltaikanlage sowie durch eine eventuell vorhandene kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung (Komfortlüftung).

Kostenlose Neubauberatung - Energieberatung für Häuslbauer

  • Wie erreiche ich niedrige Heizkosten?
  • Wieviel Wärmedämmung ist sinnvoll?
  • Wie senke ich die Energiekennzahlen?
  • Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
  • Welches Heizungssystem passt für mein Haus?
  • Wie wird mein Haus behaglich?
  • Wie durchblicke ich die Informationsflut?
  • Wie kann ich kostengünstig und energieeffizient bauen?

Der Bau des eigenen Zuhauses ist eine Entscheidung fürs Leben. Umso wichtiger ist eine umfassende  und produktunabhängige Beratung, die Ihnen hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die EnergieberaterInnen des OÖ Energiesparverbandes gehen in einem persönlichen Gespräch auf individuelle Fragen und Wünsche ein. Idealerweise findet die Beratung in einer möglichst frühen Planungsphase statt.

Für alle, die ein neues Eigenheim errichten wollen, bietet die Energieberatung des OÖ Energiesparverbandes  des Landes OÖ ein produktunabhängiges Beratungsangebot: Kommen Sie mit  Ihren Fragen einfach zu uns.

  • Fragen, die rasch beantwortet werden können, lassen sich oft am Telefon klären. Hierfür steht Ihnen unsere kostenlose Hotline unter 0800-205 206 zur Verfügung.  
  • Bei weitergehenden Fragen besteht die Möglichkeit, einer individuellen und kostenlosen Energieberatung durch erfahrene, geschulte und produktunabhängige BeraterInnen.  

So kommen Sie zu einer Beratung:

Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren einen Beratungstermin. Der/Die BeraterIn steht Ihnen, je nach Ihrer Fragestellung, bis zu einer Stunde zur Verfügung.

Die Beratungen finden in Beratungsstellen in ganz Oberösterreich statt.
Eine Beratung ist auch nach Terminvereinbarung zu den Bürozeiten des OÖ Energiesparverbandes (Mo-Do: 8.00-16.30 Uhr, Fr: 8.00-12.00 Uhr) in Linz möglich.
 
Die Beratung wird von der Abteilung Wohnbauförderung des Landes OÖ ermöglicht.
 
Produktunabhängige Energieberatung, die wirkt!


Bedeutung

Barrierefreies Bauen bedeutet Bauen für alle Menschen mit allen Veränderungen, die im Laufe eines jeden Lebens eintreten können. Barrierefreies Bauen bringt für alle Menschen Vorteile, nicht nur für Ältere und Menschen mit physischen Beeinträchtigungen. Im oö. Baurecht sind daher Bestimmungen aufgenommen, die die barrierefreie Gestaltung baulicher Anlagen und den "anpassbaren Wohnbau" bei bestimmten Bauvorhaben verpflichtend vorsehen. Die Wohnbauförderung unterstützt barrierefreie Bauweise durch Förderanreize.


Wie wird gefördert:

Das geförderte Hypothekardarlehen erhöht sich um 3.000 EURO bis 31.12.2021 (bzw. 5.000 EURO ab 30.7.2021), wenn das Eigenheim barrierefrei errichtet wird. Für barrierefreies Bauen sind folgende Kriterien zu beachten und zu erfüllen:

Kriterien

1) Zugang und Eingangsebene

Der Zugang zum Wohnhaus, zum Wohnschlafraum, zum WC, zur Dusche und zur Küche in der Eingangsebene muss barrierefrei errichtet werden.

"Barrierefreier" Zugang zur Wohnebene heißt:

  • ein maximaler Niveauunterschied von 3 cm ist einzuhalten, anderenfalls ist eine Zufahrtsrampe vorzusehen.
  • die Eingangstür muss eine durchgangslichte Breite von mindestens 90 cm aufweisen, die Türflügelbreite sollte jedoch 100 cm nicht überschreiten.
  • auf beiden Seiten der Eingangstür ist ein ausreichend großer Anfahrtsbereich vorzusehen. D.h. vor der Türe ist eine Bewegungsfläche von 150 cm x 120 cm bzw. auf der Türaufgehseite ist ein Platz von mindestens 3m² (z.B. 200 cm x 150 cm lt. ÖNORM) sicherzustellen.
  • An der Türdrückerseite ist ein seitlicher Abstand von 50 cm einzuhalten.

Mindestanforderungen an die Rampe:

  • Die Steigung darf maximal 6 % betragen (z.B.: bei zwei Stufen mit insgesamt 36 cm Höhe entspricht dies einer Rampenlänge von mindestens 6 m).
  • Die Rampenbreite muss mindestens 120 cm betragen.
  • Am Anfang und am Ende der Rampe sind horizontale Bewegungsflächen von mindestens 150 cm Länge vorzusehen.

In der Eingangsebene muss ein Wohnschlafraum, ein WC, ein Badbereich (Dusche) sowie eine Küche vorhanden sein.

2) Sanitär- und Badbereich

Die Installationen im Sanitär- und Badbereich müssen so ausgeführt werden, dass eine nachträgliche rollstuhlgerechte Nutzung ohne weitergehende bauliche Maßnahmen möglich ist. Eine nachträgliche Verlegung von Sanitäranschlüssen und Leitungen darf nicht erforderlich sein. Diese Nutzungsmöglichkeit ist mit einem maßgenauen Detailplan nachzuweisen.

Eine Bewegungsfläche mit einem Durchmesser von mindestens 150 cm ist freizuhalten. Die Bewegungsfläche darf nicht im Schwenkbereich der Tür liegen. Türen müssen eine Durchgangslichte von mindestens 80 cm haben.

Mindestanforderungen an den Duschbereich:

  • Der Duschplatz kann ausgeführt sein als:
    • eine bodenebene Fläche (max. 3 cm Stufe) mit Gefälle zum Bodenablauf
    • eine herkömmliche Duschtasse oder Badewanne, wobei die Abflussinstallation so ausgeführt sein muss, dass ein nachträglicher Einbau eines rollstuhlgerechten Duschbereichs möglich ist
  • Der Duschplatz muss eine Grundfläche von entweder mindestens 150 cm x 150 cm oder 130 cm x 180 cm aufweisen (Der Wendekreis darf sich mit dem Duschbereich überschneiden).

Mindestanforderungen an den WC-Bereich:

  • Der Platzbedarf neben der WC-Schale beträgt mindestens 90 cm und vor der WC-Schale mindestens 120 cm.

Empfohlene Raumgröße für den Sanitär- und Badbereich (Beispiele):

3) Innentüren:

  • müssen eine Durchgangslichte von mindestens 80 cm haben
  • zumindest bei Türen zum Sanitärbereich und zu einem Aufenthaltsraum ist beidseitig ein 1,8 m² (150 cm x 120 cm) großer Platz einzuhalten (oder Vorkehrung für  elektrischen Türöffner)
    ​​​​​​​

Weitere Information:

OÖ Energiesparverband
Bausachverständige der Abteilung Umwelt-/Bau- und Anlagentechnik und der Bezirksbauämter
technische und rechtliche Grundlagen für barrierefreies Bauen finden Sie auf der Homepage des Landes OÖ


Bedeutung

Wärmedämmung trägt nicht nur zur Energieeffizienz-Steigerung bei, ausreichende Dämmung eines Gebäudes hilft wesentlich mit, Ihre Heizkosten zu senken und ein behagliches Wohnklima zu schaffen. Aus Gesundheits- und Umweltschutzgründen werden ökologische Dämmstoffe, die zumeist aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden, immer beliebter.
Die Wohnbauförderung unterstützt die Verwendung von ökologischen Dämmstoffen bzw. nicht-mineralölbasierten Dämmstoffen durch Förderanreize.

Zu den ökologischen Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen werden v. a. Flachs, Hanf, Holzfaserdämmung, Kork, Schafwolle, Stroh und Zellulose gezählt.


Oö. Wohnbauförderung

Die oö. Wohnbauförderung unterstützt die Verwendung von ökologischen und nicht-mineralölbasierten Dämmstoffen.

Bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe an der thermischen Hülle erhöht sich beim Eigenheim Neubau das geförderte Hypothekardarlehen um 10.000 Euro bis 31.12.2021 (bzw. 15.000 EURO ab 30.7.2021). Davon ausgenommen sind erdberührte Dämmschichten. Der Verzicht bezieht sich ausschließlich auf das Material der Dämmschicht, nicht jedoch auf notwendige, systembedingte Komponenten (z.B. organische Füllstoffe in Klebe- und/oder Armierungsmassen oder Schlussbeschichtungen) oder organische Hilfsstoffe im Dämmstoff, insbesondere Stützfasern. Mineralölbasierte Dämmstoffe sind zum Beispiel Dämmplatten aus Polystyrol (EPS und XPS), Polyurethan (PU), Phenolharzschaum oder Dämmschüttungen mit EPS-Granulat.


Für die Wohnbauförderung gelten folgende Einkommensgrenzen, abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und wenn bei einzelnen Maßnahmen nicht anders angegeben.
 

  • bei einer Person: 39.000 €
  • bei zwei Personen: 65.000 €
  • für jede weitere Person: 6.000 €
  • bei Alimentationszahlungen pro Kind: 6.000 €

Die Förderung wird um 25 %, 50 % bzw. 75 % reduziert, wenn die Einkommensgrenzen um höchstens 10 %, 20 % bzw. 30 % überschritten werden. Dies gilt nicht für den Mietkauf.


Weitere Informationen

Energiesparverband OÖ
Landstraße 45
​​​​​​​A-4020 Linz

Anfahrt anzeigen​​​​​​​

Kontakt

0732 / 7720-14380

oder per Mail cleantech-cluster(at)esv.or.at​​​​​​​