Photovoltaik

Photovoltaik

Photovoltaik-Anlagen wandeln mit ihren Solarzellen Lichtenergie in elektrische Energie um. Der erzeugte  Solarstrom kann entweder vor Ort genutzt oder ins Stromnetz eingespeist werden.
Photovoltaik wird auf der ganzen Welt zur Stromerzeugung eingesetzt. Anlagen unterschiedlichster Größe befinden sich z. B. auf Dächern und Fassaden, Parkscheinautomaten, Schallschutzwänden, Taschenrechnern oder auf Freiflächen. Seit 1995 wächst der Photovoltaik-Weltmarkt um durchschnittlich mehr als 30 % pro Jahr

Grundsätzlich gibt es für Photovoltaik-Anlagen zwei Fördermodelle: den Einspeisetarif, die finanzielle Vergütung pro Kilowattstunde Solarstrom, die ins Netz eingespeist wird und die Investitionsförderung, eine Pauschalbetrag pro installierter Leistung (kWp), der in der Regel nach Anlagenerrichtung ausbezahlt wird.


Produktunabhängige und kostenlose Beratung rund ums Bauen, Sanieren, Heizen und Wohnen

Nutzen Sie das umfassende produktunabhängige Beratungsangebot des OÖ Energiesparverbandes: egal, welche Energiefragen Sie in der Beratung ansprechen möchten, die fachkundigen EnergieberaterInnen des OÖ Energiesparverbandes geben umfassende Antworten.
 

  • Sie planen den Neubau oder die Sanierung Ihres Einfamilienhauses?
  • Sie möchten Ihre Heizung tauschen?
  • Sie wollen eine Photovoltaik-Anlage errichten?
  • Sie brauchen Auskunft zu Energieförderungen?
  • Sie überlegen, welche Dämmstärken sinnvoll sind?
  • Sie möchten Information zu umweltfreundlichen Heizsystemen?
  • Sie haben eine Frage zu Energiesparmaßnahmen?
  • Sie planen die Anschaffung energiesparender Elektrogeräte?
  • Sie möchten Auskunft zu umweltfreundlichen Dämmstoffen?
  • Sie möchten Ihre Heizkosten senken?
  • und vieles mehr….

 
Die umfassende und produktunabhängige Energieberatung hilft Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die EnergieberaterInnen des OÖ Energiesparverbandes gehen in einem persönlichen Gespräch auf individuelle Fragen und Wünsche ein. Idealerweise findet die Beratung in einer möglichst frühen Planungsphase statt.
 
Kommen Sie mit  Ihren Fragen einfach zu uns. Fragen, die rasch beantwortet werden können, lassen sich oft am Telefon klären. Hierfür steht Ihnen unsere kostenlose Hotline unter 0800-205 206 zur Verfügung.  
Bei weitergehenden Fragen besteht die Möglichkeit, einer individuellen und kostenlosen Energieberatung durch erfahrene, geschulte und produktunabhängige BeraterInnen.

 

So kommen Sie zu einer Beratung:

So kommen Sie zu einer Beratung:

 
Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren einen Beratungstermin. Der/Die BeraterIn steht Ihnen, je nach Ihrer Fragestellung, bis zu einer Stunde zur Verfügung.  
Eine Beratung ist auch nach Terminvereinbarung zu den Bürozeiten des OÖ Energiesparverbandes (Mo-Do: 8.00-16.30 Uhr, Fr: 8.00-12.00 Uhr) in Linz, Landstraße 45 möglich. (So erreichen Sie uns)
 
Die Beratung wird durch das Landes OÖ ermöglicht.
 
Produktunabhängige Energieberatung, die wirkt!

 


Für PV-Anlagen bis 35 kW und deren Installation wird in den Jahren 2024-2025 auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen ("Nullsteuersatz").


Nähere Informationen

Bundesministerium für Finanzen, www.bmf.gv.at
Kontaktformular, +43 50 233 765


Gefördert werden

Die Marktprämie ist darauf gerichtet, die Differenz zwischen den Produktkosten von Strom aus erneuerbaren Quellen und dem durchschnittlichen Marktpreis für Strom für eine bestimmte Dauer ganz oder teilweise auszugleichen. Für PV-Anlagen werden Marktprämien im Rahmen eine Ausschreibung (mind. 2x/Jahr) ermittelt und als Zuschuss gewährt.


Die Erzeugung von Strom aus neu errichteten oder erweiterten Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von jeweils mehr als 10 kWp ist durch Marktprämie förderfähig. Die Höhe der Marktprämie bestimmt sich aus der Differenz zwischen dem im Rahmen einer Ausschreibung ermittelten oder mit Verordnung zum Zeitpunkt der Antragstellung festgelegten anzulegenden Wert in Cent pro kWh und dem jeweiligen Referenzmarktwert oder Referenzmarktpreis in Cent pro kWh. Die Auszahlung der Marktprämie erfolgt monatlich. Sofern nicht anders bestimmt, werden Marktprämien für eine Dauer von 20 Jahren gewährt.


Förderhöhe

Aktualisierte Informationen (Verordnungen, Ausschreibungen, etc.) im Zusammenhang mit der Förderung von Photovoltaikanlagen mittels Marktprämie, werden laufend auf der Internetseite der Förderstelle veröffentlicht, sobald diese zur Verfügung stehen.


Nähere Information und Förderkriterien

OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Alserbachstraße 14-16, 1090 Wien
05/78766-10, kundenservice(at)oem-ag.at, www.oem-ag.at


Die Budgetmittel für das Photovoltaikförderprogramm des Klima- und Energiefonds sind nun aufgebraucht, das Programm wurde daher geschlossen, die Förderung wird nicht mehr vom Klima- und Energiefonds abgewickelt.


Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden vollständig ausgeschöpft. Die Förderungsaktion ist beendet. Siehe auch www.umweltfoerderung.at.

Gefördert wurden

Gefördert wurden ausschließlich neu installierte Stromspeicheranlagen und die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen, die zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen. Einreichen konnten natürliche sowie juristische Personen.


Förderhöhen

  • Die Förderpauschale beträgt 200 Euro/kWh nutzbarer Speicherkapazität.
  • Eine Kombination mit Landes- sowie Gemeindeförderungen ist möglich.

Förderkriterien

  • Mindestgröße des Speichers: 4 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität, sowie 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kW
  • Maximale Größe des Speichers: unbegrenzt, gefördert wurden allerdings maximal 50 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Speicher
T: 01/31 6 31-730, speicher@kommunalkredit.at, www.umweltfoerderung.at oder im Leitfaden zur Förderung



Gefördert werden

Gefördert werden statische Berechnungen: Untersuchung des bestehenden Tragwerkes sowie die Ausarbeitung von einer statischen Maßnahme zur Erhöhung der Tragfähigkeit für die nachträgliche Installation einer netzgeführten Photovoltaikanlage auf dem Dach. Ansuchen können Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen, oberösterreichische Gemeinden sowie Privatpersonen


Förderhöhe

  • bis zu 50 % der förderrelevanten Kosten für Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen (max. 1.500 Euro)
  • bis zu 65 % der förderrelevanten Kosten für Vereine, konfessionelle Einrichtungen, oberösterreichische Gemeinden sowie Privatpersonen (max. 1.500 Euro)
  • Zuschlag: Für Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen sowie Privatpersonen erhöht sich der Fördersatz um 10 %, wenn die Sitzgemeinde eine EGEM-Klimabündnis-Gemeinden ist.

Antragstellung


Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2024 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel (es gilt das Rechnungsdatum)

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz
T: 0732-7720-145 01


 


Gefördert werden

die Planung und Errichtung von PV-Anlagen größer 10 kW bis 5 MW, die besonders innovative Komponenten oder innovative Anlagen- bzw. Integrationskonzepte aufweisen. Stromspeicher, die Teil des Projektes sind, können mitgefördert werden. Ansuchen können alle natürlichen und juristischen Personen.


Laufzeit

Einreichen bis 30.04.2024 (12:00 Uhr)


Nähere Information und Förderkriterien

Bearbeitungsteam "Muster- und Leuchtturmprojekte von PV-Anlagen"
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
​​​​​​​T: 01/31 6 31-716



Gefördert werden

Gefördert werden Speicheranlagen zu neu errichteten bzw. bestehenden erneuerbaren Strom-/Wärmeerzeugungsanlagen am selben Standort:

  • mittlere Stromspeicher von 51 – 250 kWh
  • große Stromspeicher ab 251 kWh
  • Wärmespeicheranlagen

Verpflichtende Begleitforschung für große Stromspeicher und Wärmespeicher


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Speicher
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
​​​​​​​T: 01/31 6 31-730



  • PV-Anlagen bis 1.000 kWp sind energierechtlich bewilligungsfrei (Oö. ElWOG) 
  • seit 1.1.2018 ("kleine Ökostrom-Novelle") ist keine Anerkennung als Ökostrom-Anlage mittels eigenem "Anerkennungsbescheid" mehr erforderlich. Der Netzzugang zum öffentlichen Stromnetz sowie die Vergabe einer Einspeise-Zählpunktnummer sind jetzt direkt beim zuständigen Stromnetzbetreiber zu beantragen.
  • Nach Vorliegen der Einspeise-Zählpunktnummer kann auf der Homepage der jeweiligen Förderstelle - unter Berücksichtigung der jeweiligen Förderungsrichtlinien - ein entsprechender Online-Förderantrag gestellt werden.
  • Verpflichtung zur Bestellung eines Betriebsleiters ab einer Größe von 400 kW

Gegebenenfalls baurechtliche Anzeigepflicht für PV-Anlagen bei der Standortgemeinde beachten. Für PV-Anlagen bis 1.000 kW besteht Anzeigepflicht, wenn

  • sie frei stehen und deren Höhe mehr als 2 m über dem künftigen Gelände beträgt ODER
  • soweit sie an baulichen Anlagen angebracht werden und die Oberfläche der baulichen Anlage (Fassade, Dachfläche) um mehr als 1,5 m überragen

Nähere Details und das Formular zur EAG-Kostenbefreiung:  www.gis.at/befreien/eag-kostenbefreiung

Energiesparverband OÖ
Landstraße 45
​​​​​​​A-4020 Linz

Anfahrt anzeigen​​​​​​​

Kontakt

0732 / 7720-14380

oder per Mail cleantech-cluster(at)esv.or.at​​​​​​​