Förderungen für erneuerbare Energie und Heizungstausch nutzen!
Das Land Oberösterreich fördert den Einsatz von erneuerbaren Energieanlagen! Beim Tausch einer fossilen Heizung auf Biomasse, Wärmepumpe oder Fernwärmeanschluss sowie bei Tausch oder nachträglichem Einbau einer thermischen Solaranlage gibt es attraktive Förderungen. Neu ist der Öltank-RAUS-Bonus bei gleichzeitiger Entsorgung eines Tanks für fossile Brennstoffe.
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Produktunabhängige und kostenlose Beratung rund ums Bauen, Sanieren, Heizen und Wohnen
Nutzen Sie das umfassende produktunabhängige Beratungsangebot des OÖ Energiesparverbandes: egal, welche Energiefragen Sie in der Beratung ansprechen möchten, die fachkundigen EnergieberaterInnen des OÖ Energiesparverbandes geben umfassende Antworten.
Die umfassende und produktunabhängige Energieberatung hilft Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die EnergieberaterInnen des OÖ Energiesparverbandes gehen in einem persönlichen Gespräch auf individuelle Fragen und Wünsche ein. Idealerweise findet die Beratung in einer möglichst frühen Planungsphase statt.
Kommen Sie mit Ihren Fragen einfach zu uns. Fragen, die rasch beantwortet werden können, lassen sich oft am Telefon klären. Hierfür steht Ihnen unsere kostenlose Hotline unter 0800-205 206 zur Verfügung.
Bei weitergehenden Fragen besteht die Möglichkeit, einer individuellen und kostenlosen Energieberatung durch erfahrene, geschulte und produktunabhängige BeraterInnen.
So kommen Sie zu einer Beratung:
Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren einen Beratungstermin. Der/Die BeraterIn steht Ihnen, je nach Ihrer Fragestellung, bis zu einer Stunde zur Verfügung.
Eine Beratung ist auch nach Terminvereinbarung zu den Bürozeiten des OÖ Energiesparverbandes (Mo-Do: 8.00-16.30 Uhr, Fr: 8.00-12.00 Uhr) in Linz, Landstraße 45 möglich. (So erreichen Sie uns)
Die Beratung wird durch das Landes OÖ ermöglicht.
Produktunabhängige Energieberatung, die wirkt!
TAUSCH fossile Heizanlage auf BIOMASSE | ÖLTANK-ENTSORGUNG | NEUANLAGE/ ERNEUERUNG | |
Pellets- & Hackgut-Heizung | 2.900 Euro | 1.000 Euro | 1.400 Euro |
Scheitholz-Heizung | 1.700 Euro | 1.000 Euro | 1.200 Euro |
Landwirtschaftliche Hackgutheizung | 3.200 Euro | 1.000 Euro | 2.700 Euro |
bis 31. Dezember 2022
Land OÖ, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
T: 0732-7720-11501
www.land-oberoesterreich.gv.at
FÖRDERHÖHE | Anforderungen/Sonstiges | |
Raus aus Öl-Bonus: Tausch eines fossilen Heizsystems | bis zu 7.500 Euro | max. 50% der förderfähigen Investitionskosten |
Die Änderungen für Anträge zur Bundes-Heizkesseltausch-Förderung (nicht Registrierungen) ab 8.10.2021:
Serviceteam "raus aus Öl"
www.umweltfoerderung.at und www.raus-aus-dem-öl.at und im Informationsblatt zur Förderung
T: 01/31 6 31 -735
Die Förderaktion wurde beendet. Registrierungen sind nicht mehr möglich. Das Förderbudget wurde ausgeschöpft.
FÖRDERHÖHE | Anforderungen/Sonstiges | |
Tausch bestehender Holzheizung auf Pellets- oder Hackgutzentralheizungsgerät | 800 Euro | neu installierte Geräte, die alte Holzheizungen (Baujahr vor 2006) ersetzen |
Pelletskaminofen | 500 Euro | wenn der Verbrauch fossiler Brennstoffe einer bestehenden Heizung bzw. der Brennstoffverbrauch einer Holzheizung mit Baujahr vor 2006 reduziert wird |
www.umweltfoerderung.at und www.holzheizungen.klimafonds.gv.at und im Leitfaden zur Förderung
T: 01/31 6 31 -264
TAUSCH fossile Heizanlage auf WÄRMEPUMPE | FÖRDERHÖHE | ÖLTANK-ENTSORGUNG | |
Luft-Wasser-Wärmepumpe | 100 Euro/kW Nennwärmeleistung wenn
| max. 1.700 Euro | 1.000 Euro |
Erdwärme- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe bzw. Tiefenbohrung (Erdwärmesonde) | 170 Euro/kW Nennwärmeleistung wenn
| max. 2.800 Euro | 1.000 Euro |
100 Euro/kW Nennwärmeleistung wenn
| max.1.700 Euro | 1.000 Euro |
bis 31. Dezember 2022 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel (es gilt das Antragsdatum)
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz
T: 0732-7720-145 01, www.land-oberoesterreich.gv.at
FÖRDERHÖHE | Anforderungen/Sonstiges | |
Raus aus Öl-Bonus: Tausch eines fossilen Heizsystems | bis zu 7.500 Euro |
|
Die Änderungen für Anträge zur Bundes-Heizkesseltausch-Förderung (nicht Registrierungen) ab 8.10.2021:
Serviceteam "raus aus Öl"
www.umweltfoerderung.at und www.raus-aus-dem-öl.at und im Informationsblatt zur Förderung
T: 01/31 6 31-735
TAUSCH fossile Heizanlage auf NAH- & FERNWÄRME-ANSCHLUSS | FÖRDERHÖHE | ÖLTANK-ENTSORGUNG | |
Fernwärme-Anschluss | 140 Euro/kW Anschlussleistung lt. Wärmeliefervertrag | max. 2.800 Euro | 1.000 Euro |
bis 31. Dezember 2022 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel (es gilt das Antragsdatum)
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz
T: 0732-7720-145 01, www.land-oberoesterreich.gv.at
FÖRDERHÖHE | Anforderungen/Sonstiges | |
Raus aus Öl-Bonus: Tausch eines fossilen Heizsystems | bis zu 7.500 Euro | max. 50% der förderfähigen Investitionskosten (inkl. Anschlussgebühren) |
Die Änderungen für Anträge zur Bundes-Heizkesseltausch-Förderung (nicht Registrierungen) ab 8.10.2021:
Serviceteam "raus-aus-Öl"
www.umweltfoerderung.at und www.raus-aus-dem-öl.at und im Informationsblatt zur Förderung
T: 01/31 6 31 -735
Diese Förderung des Landes und des Bundes unterstützt Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten, beim Ersatz von fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem (Nah-/Fernwärme; Holzzentralheizung, Wärmepumpe). Die Förderung beträgt einkommensabhängig bis zu maximal 100% bzw. 75% der festgelegten Kostenobergrenze.
Registrierung ausschließlich online unter www.sauber-heizen.at -
Antragstellung VOR Umsetzung
Dafür sind folgende Unterlagen erforderlich
ANLAGENGRÖSSE (Bruttokollektorfläche) | FÖRDERHÖHE | |
nachträglicher Einbau Solaranlage | 4 bis 10 m2 | 1.750 Euro |
11 bis 19 m2 | 175 Euro/m2 | |
ab 20 m2 | 3.500 Euro | |
Kollektortausch | 700 Euro |
bis 31. Dezember 2022 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel (es gilt das Antragsdatum)
Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz
T: 0732-7720-145 01, www.land-oberoesterreich.gv.at
FÖRDERHÖHE | Anforderungen/Sonstiges | |
Thermische Solaranlage | 1.500 Euro |
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Serviceteam "raus-aus-Öl"
www.umweltfoerderung.at und www.raus-aus-dem-öl.at und im Informationsblatt zur Förderung
T: 01/31 6 31 -735
Ausgaben für
können steuerlich als Sonderausgaben im Wege eines „Öko-Sonderausgabenpauschales“ berücksichtigt werden
Ab wann kann das Öko-Sonderausgabenpauschale berücksichtigt werden?
Die Berücksichtigung erfolgt erstmals für das Veranlagungsjahr 2022, sofern das Förderansuchen nach dem 31.03.2022 eingebracht wurde und die gewährte Förderung nach dem 30.06.2022 ausbezahlt wurde.
Was ist für die Berücksichtigung des Öko-Sonderausgabenpauschales erforderlich?
Die Erklärung, dass das Pauschale in Anspruch genommen werden soll; sie ist direkt im Zuge der Beantragung der Bundesförderung bei der Kommunalkredit Public Consulting abzugeben. Weiters ist die Einwilligung zur Datenübermittlung an das Finanzamt erforderlich.
Ab der Veranlagung 2022 können private Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Austausch eines auf fossilen Brennstoffen basierenden Heizsystems gegen ein klimafreundliches System pauschal als Sonderausgaben in Abzug gebracht werden (genauer als „Topfsonderausgabe“)
Die Berücksichtigung als Sonderausgabe setzt die Bewilligung bzw. Auszahlung einer entsprechenden Umweltförderung durch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) voraus. Bei nachgewiesenen Ausgaben von mindestens 4.000,- EUR für die thermisch-energetische Sanierung bzw. von mehr als 2.000,- EUR für den Austausch eines fossilen Heizsystems werden jährliche Pauschalbeträge von 800,- EUR bzw. 400,- EUR innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren berücksichtigt.
Die Förderstelle hat die ausbezahlten Förderungen in die Transparenzdatenbank einzumelden. Auf Basis der in der Transparenzdatenbank eingepflegten Förderungen erfolgt die automatische Berücksichtigung der Sonderausgaben durch die Abgabenbehörde im Rahmen der Veranlagung.
Voraussetzung ist, dass die besagte Förderung frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2022 ausbezahlt wurde bzw. muss das entsprechende Förderansuchen nach dem 31.3.2022 eingebracht werden. Wird innerhalb des fünfjährigen Berücksichtigungszeitraums eine weitere begünstigte Maßnahme (thermisch energetische Sanierung bzw. Austausch eines fossilen Heizsystems) gesetzt, so verlängert sich der Berücksichtigungszeitraum von 5 auf 10 Jahre. Bei Zusammentreffen von Maßnahmen, die unterschiedlichen Pauschalsätzen unterliegen, ist zunächst der höhere Pauschalsatz zu berücksichtigen.
Details siehe: www.bmf.gv.at
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