E-Mobilität

E-Mobilität

Die Mobilität ist derzeit im Umbruch. Elektrofahrzeuge werden unsere individuelle Art des Fortbewegens neu bestimmen. Sowohl Landesförderungen als auch Bundesförderungen unterstützen diese neuen Mobilitätsformen, insbesondere die Errichtung von Ladeinfrastrukturmaßnahmen aber auch die Anschaffung von Fahrzeugen.


Die Energieberatung unterstützt Unternehmen dabei, ihre Energiekosten zu senken und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Die BeraterInnen erarbeiten maßgeschneiderte Vorschläge für alle Themenstellungen rund um Energieeffizienz-Steigerung bei Gebäuden und Prozessen. Sie erstellen Entscheidungsgrundlagen für den Einsatz innovativer Technologien und erneuerbarer Energien in Unternehmen.

Worum geht es bei der Energieberatung?

Mit steigenden Betriebskosten interessieren sich immer mehr Unternehmen aller Größen und Branchen dafür, wie sie diesen Kostendruck reduzieren und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern können. Der Energiesparverband des Landes OÖ bietet für KMUs produkt- und firmenunabhängige Beratungen, die auf die individuellen Bedürfnisse eines Unternehmens zugeschnitten sind.
Die Berater erarbeiten maßgeschneiderte Vorschläge für alle Themenstellungen rund um Energieeffizienz-Steigerung bei Gebäuden und Prozessen. Sie erstellen Entscheidungsgrundlagen für den Einsatz innovativer Technologien und erneuerbarer Energien in Unternehmen.

Oft werden bei der Beratung folgende Aspekte angesprochen:

  1. Optimierung der Ist-Situation, Senkung der laufenden Energiekosten
  2. Nutzung neuer Technologien und erneuerbare Energie
  3. Wirtschaftlichkeit - in welcher Zeit rechnet sich die Investition?
  4. Energieförderungen von Land/Bund für Energieeffizienz und erneuerbare Energien


Wer macht die Beratung und wo findet Sie statt?
Die Unternehmensenergieberatung wird von erfahrenen BeraterInnen durchgeführt, die seit vielen Jahren produkt- und firmenunabhängige Beratungen für den OÖ Energiesparverband durchführen. Die BeraterInnen sind auch Experten für die entsprechenden Förderungen in diesem Bereich. Die Beratung findet vor Ort in Ihrem Unternehmen statt.


Was kostet die Energieberatung?
Die Beratung des OÖ Energiesparverbandes wird für KMUs zu 75 % vom Land OÖ und dem Bund gefördert (de-minimis-Förderung), für das Unternehmen (KMU) entsteht für die Grundberatung ein Selbstbehalt in der Höhe von max. 400 Euro (netto).


Welchen Umfang hat die Energieberatung?
Die Grundberatung umfasst zwei Beratertage, von denen der/die EnergieberaterInnen üblicherweise einige Zeit in Ihrem Unternehmen verbringt. In speziellen Fällen ist eine weiterführende Detailberatung möglich.


Wer kann die Energieberatung in Anspruch nehmen?
Alle Unternehmen mit Sitz in Oberösterreich sind herzlich eingeladen, an dieser Beratungsaktion teilzunehmen! KMUs werden gefördert.


Wie komme ich zu einer Energieberatung?
Die Energieberatung kann unkompliziert beim OÖ Energiesparverband angefordert werden. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns ein eMail (T: 0732/7720-14386, E: office(at)esv.or.at). Einer unserer EnergieberaterInnen setzt sich dann zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung.


Was wird gefördert?

  • Die Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladestationen für E-PKW
  • Die Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladestationen für E-PKW bei oö. Freizeiteinrichtungen und konfessionellen Einrichtungen

Einreichen können Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen und oberösterreichische Gemeinden.


Förderhöhe

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschlags zu dem Bundesförderprogramm „Förderung von Ladeinfrastruktur“ und beträgt:

  • 75 % als Basisförderung für Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
  • 100 % als Basisförderung für Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen
  • 140 % bei der Errichtung von mehr als 10 Ladepunkten an oö. Freizeiteinrichtungen für oö. Gemeinden
  • 140 % bei der Errichtung von mehr als 5 Ladepunkten an konfessionellen Einrichtungen in oö. Gemeinden

Bonus:

  • Für Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen erhöht sich der Landesfördersatz um 10 %, wenn die Sitzgemeinde eine EGEM-Klimabündnis-Gemeinde ist.
  • Um 25 % erhöht sich der Landesfördersatz, wenn die Flächen als „unversiegelte bzw. teilversiegelte“ Parkplätze errichtet werden.
  • Die Zuschläge sind kumulierbar.

Die Gesamtförderung (Bund/Land) beträgt jedoch für:

  • Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen maximal 80 % der anerkannten Nettoinvestitionskosten
  • Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen maximal 100 % der anerkannten Nettoinvestitionskosten

Antragstellung


Laufzeit

  • bis 30.03.2024 oder mit Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden gesamten Fördertopfes

Information und Förderkriterien:

Land OÖ, Abt. Umweltschutz, T.: (+43 732) 77 20-145 01


Ziel dieser Förderaktion ist es, intelligente, netzdienliche und somit zukunftssichere Ladelösungen im mehrgeschossigen Wohnbau für mehrspurige Kraftfahrzeuge zu schaffen, um damit Elektromobilität auch für die im Wohnbau lebenden Menschen zu ermöglichen.


Wer wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer von Mehrwohnungshäusern sind, sowie Eigentümergemeinschaften.


Was wird gefördert?

Gefördert werden die Anschaffung und die Installation der erforderlichen Basis-Infrastruktur einer Lademöglichkeit für E-Autos in einer Wohnanlage mit mehr als drei Wohneinheiten.


Förderhöhe

Das Ausmaß der Förderung beträgt 50 % der Netto-Anschaffungskosten und maximal 5.000 Euro.


Laufzeit

bis 31. Dezember 2024 oder bis zur Ausschöpfung des Förderbudgets


Information und Antragsstellung

Land OÖ, Abt. Umweltschutz, T.: (+43 732) 77 20-145 01


Gefördert werden

Gefördert werden Elektro- und Brennstoffzellen-Fahrzeuge zur Personenbeförderung (PKW, Kombi - Klasse M1) und zur Güterbeförderung N1 (höchstzulässiges Gesamtgewicht ≤ 2,0 Tonnen).

Die geförderten Fahrzeuge müssen als Taxi zur Personenbeförderung, Carsharingfahrzeug, Fahrschulfahrzeug oder in sozialen Einrichtungen zum Einsatz kommen.


Laufzeit

  • bis 31.03.2025 oder bis zur Ausschöpfung des Förderbudgets

Nähere Information und Förderkriterien

www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden​​​​​​​ zur Förderung
Serviceteam E-Mobilität, T: 01/31 6 31-747


Gefördert wird die Anschaffung von:

  • Elektro-Zweirädern der Klassen L1e und L3e (E-Mopeds und E-Motorrädern)
  • E-Leichtfahrzeugen (L2e, L5e, L6e, L7e)
  • Leichte E-Nutzfahrzeuge (N1)
  • E-Kleinbusse (M1/M2)

Laufzeit

  • bis 31. März 2025 oder bis zur Ausschöpfung des Förderbudgets

Nähere Information und Förderkriterien

bzw. im Leitfaden​​​​​​​ zur Förderung
Serviceteam E-Mobilität, T: 01/31 6 31-747


Gefördert werden öffentlich zugängliche und nicht öffentlich zugängliche fix installierte Ladestationen (Standsäulen bzw. Wallboxen). Mobile Wallboxen und intelligente Ladekabel werden nicht gefördert. Ladeinfrastruktur wird unabhängig vom Fahrzeugkauf gefördert.


Laufzeit

  • bis 31. März 2025 oder bis zur Ausschöpfung des Förderbudgets

Nähere Information und Förderkriterien

www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
Serviceteam E-Mobilität, T: 01/31 6 31-747


Gefördert werden klimafreundliche E-Mobilitätsprojekte mit schweren Güter- und Personenbeförderungsfahrzeugen mit Elektroantrieb sowie E-Sonderfahrzeuge jeweils auch in Kombination mit E-Ladeinfrastruktur. E-Mobilitätsprojekte mit ausschließlich E-Ladeinfrastruktur können ebenfalls gefördert werden. Die Kombination von mehreren Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und kann sich positiv auf die Förderungshöhe auswirken.

Einreichen können Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Laufzeit

  • bis 31. März 2025 oder bis zur Ausschöpfung des Förderbudgets (Antragstellung VOR Umsetzung der Maßnahmen)

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Verkehr und Mobilität, T: 01/31 6 31-716
www.umweltfoerderung.at oder im Leitfaden (Teil B) zur Förderung

 

 


Die e-Quote, die auch als e-Prämie oder THG-Prämie bezeichnet wird, beruht auf dem Emissionshandel von CO2-Zertifikaten. Ab dem Jahr 2023 ermöglicht die e-Quote österreichischen e-Auto-BesitzerInnen, Einnahmen aus Ladevorgängen mit erneuerbaren Energien an nicht öffentlichen Ladestationen (z.B. die heimische Wallbox) zu generieren.

Treibstoffverkäufer sind durch die Kraftstoffverordnung (KVO) verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen laufend zu reduzieren. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Beimischung von Biotreibstoffen
  • Verkauf von Ökostrom über e-Ladestationen
  • Erwerb von CO2-Zertifikaten von e-AutofahrerInnen

Entscheidet sich ein Treibstoffverkäufer dafür, CO2-Zertifikate von e-AutofahrerInnen zu erwerben, wird dies über Zwischenhändler (z.B. EMC, ÖAMTC) abgewickelt, die e-Quoten von e-Auto-Besitzenden erwerben, bündeln und zertifizieren. Die e-Auto-BesitzerInnen – sowohl Privatpersonen als auch Firmen – bekommen dies in Form der e-Prämie vergütet. Die Prämie kann als Pauschale (für 1.500 kWh) ausbezahlt werden oder kWh-genau abgerechnet werden, sofern die geladene Energiemenge nachgewiesen werden kann.


Vorrausetzungen

  • Die e-Quote kann nur für zweispurige Fahrzeugen geltend gemacht werden.
  • Das zweispurige Elektrofahrzeug muss überwiegend (d.h. zu mehr als 50 %) an einer nicht-öffentlichen Ladestation aufgeladen werden.
  • Bei Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen ist nur eine kWh-genaue Abrechnung möglich (keine Pauschale).

Nähere Information

Energiesparverband OÖ
Landstraße 45
​​​​​​​A-4020 Linz

Anfahrt anzeigen​​​​​​​

Kontakt

0732 / 7720-14380

oder per Mail cleantech-cluster(at)esv.or.at​​​​​​​