Fern- & Nahwärme

Fern- & Nahwärme

Fernwärme ist ein für die Abnehmer einfaches und komfortables System. Wärme, die z.B. bei der Energieumwandlung in Unternehmen oder in Kraftwerken entsteht, wird zumeist für die Raumheizung eingesetzt. Biomasse-Nah- und Fernwärmeanlagen, die z.B. Restholz aus der Forstwirtschaft nutzen, oder Geothermie-Fernwärmeanlagen sind eine gute Alternative zu Einzelheizungsanlagen. Der Vorteil für die Abnehmer ist, dass kein eigener Wärmeerzeuger erforderlich ist, sondern nur eine "Übergabestation", die das Fernwärmenetz mit dem eigenen Wärmeverteilsystem verbindet.

Für den Anschluß an bzw. die Errichtung von Fern/Nahmwärmeanlagen gibt es folgende Fördermöglichkeiten:

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Die Energieberatung unterstützt Unternehmen dabei, ihre Energiekosten zu senken und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Die BeraterInnen erarbeiten maßgeschneiderte Vorschläge für alle Themenstellungen rund um Energieeffizienz-Steigerung bei Gebäuden und Prozessen. Sie erstellen Entscheidungsgrundlagen für den Einsatz innovativer Technologien und erneuerbarer Energien in Unternehmen.

Worum geht es bei der Energieberatung?

Mit steigenden Betriebskosten interessieren sich immer mehr Unternehmen aller Größen und Branchen dafür, wie sie diesen Kostendruck reduzieren und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern können. Der Energiesparverband des Landes OÖ bietet für KMUs produkt- und firmenunabhängige Beratungen, die auf die individuellen Bedürfnisse eines Unternehmens zugeschnitten sind.
Die Berater erarbeiten maßgeschneiderte Vorschläge für alle Themenstellungen rund um Energieeffizienz-Steigerung bei Gebäuden und Prozessen. Sie erstellen Entscheidungsgrundlagen für den Einsatz innovativer Technologien und erneuerbarer Energien in Unternehmen.

Oft werden bei der Beratung folgende Aspekte angesprochen:

  1. Optimierung der Ist-Situation, Senkung der laufenden Energiekosten
  2. Nutzung neuer Technologien und erneuerbare Energie
  3. Wirtschaftlichkeit - in welcher Zeit rechnet sich die Investition?
  4. Energieförderungen von Land/Bund für Energieeffizienz und erneuerbare Energien


Wer macht die Beratung und wo findet Sie statt?
Die Unternehmensenergieberatung wird von erfahrenen BeraterInnen durchgeführt, die seit vielen Jahren produkt- und firmenunabhängige Beratungen für den OÖ Energiesparverband durchführen. Die BeraterInnen sind auch Experten für die entsprechenden Förderungen in diesem Bereich. Die Beratung findet vor Ort in Ihrem Unternehmen statt.


Was kostet die Energieberatung?
Die Beratung des OÖ Energiesparverbandes wird für KMUs zu 75 % vom Land OÖ und dem Bund gefördert (de-minimis-Förderung), für das Unternehmen (KMU) entsteht für die Grundberatung ein Selbstbehalt in der Höhe von max. 400 Euro (netto).


Welchen Umfang hat die Energieberatung?
Die Grundberatung umfasst zwei Beratertage, von denen der/die EnergieberaterInnen üblicherweise einige Zeit in Ihrem Unternehmen verbringt. In speziellen Fällen ist eine weiterführende Detailberatung möglich.


Wer kann die Energieberatung in Anspruch nehmen?
Alle Unternehmen mit Sitz in Oberösterreich sind herzlich eingeladen, an dieser Beratungsaktion teilzunehmen! KMUs werden gefördert.


Wie komme ich zu einer Energieberatung?
Die Energieberatung kann unkompliziert beim OÖ Energiesparverband angefordert werden. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns ein eMail (T: 0732/7720-14386, E: office(at)esv.or.at). Einer unserer EnergieberaterInnen setzt sich dann zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung.


Gefördert werden

Gefördert werden u.a. hocheffiziente Nah-/Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung. Gefördert werden alle Anlagenteile in Ihrem Eigentum, die zum Anschluss an ein Fernwärmenetz erforderlich sind. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden. 


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Energiesparen: T: 01/31 6 31 -714


Gefördert werden

Gefördert werden alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Förderwerbers für einen Anschluss mit einer Leistung ≥ 100 kW an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Wärmepumpe ≥ 100 kW thermisch: T: 01/31 6 31-723



Gefördert wird

Gefördert werden effiziente Energiezentralen zur Versorgung von bestehenden oder neuen Verteilnetzen, die eine Kombination von besonders innovativen und energieeffizienten Maßnahmen enthalten und sich in Gebieten befinden, die nicht durch eine bestehendes Nahwärmenetz auf Basis von Abwärme, Geothermie oder Biomasse versorgt werden können, insbesondere

  • die Errichtung von Heizzentralen auf Basis erneuerbarer Energieträger oder von hocheffizienter Abwärme (Wärmepumpe, Biomassekessel / Biomasse-KWK, Solarthermie, industrielle Abwärme, Geothermie) und
  • die Errichtung von Verteilnetzen zur Wärmeversorgung Dritter.

Die Heizzentrale oder das Verteilnetz muss zumindest eines der folgenden Innovationskriterien erfüllen:

  • Realisierung von Ansätzen zur Reduktion niedriger Systemtemperaturen oder zur Nutzung von Umgebungswärme (z.B. Anergienetz, niedrige Systemtemperaturen, Mehrleiternetz)
  • Anwendung von über den Stand der Technik hinausgehenden Lösungen zur Kombination und Optimierung mehrerer erneuerbarer Wärmeerzeuger (z.B. Niedertemperatur-Abwärme, Umgebungswärme)
  • Intelligente Vernetzung von Erzeugern und Verbrauchern (übergeordnetes MSRT-System, Lastmanagement, Speichersysteme)
  • Realisierung von Aspekten zur Sektorkopplung (z.B. Bereitstellung von Anlagen für den Regelenergiemarkt)

Nähere Information und Förderkriterien

www.umweltfoerderung.at, Serviceteam Innovative Nahwärmenetze, T: 01/31 6 31-719, und im Informationsblatt​​​​​​​ zur Förderung



Gefördert wird

der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, strombetriebene Nacht/Direktspeicheröfen) durch den Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist keine Anschlussmöglichkeit gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder Wärmepumpe gefördert. Darüber hinaus ist auch die Zentralisierung einzelner Wohnungen förderungsfähig.

Ansuchen können GebäudeeigentümerInnen bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. Hausverwaltung) eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mindestens 3 Wohneinheiten.

Im Falle einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch MieterInnen und WohnungseigentümerInnen einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen.

Zur Inanspruchnahme der Förderung wird benötigt:

  • ein Energieausweis für das Gebäude (max. 10 Jahre alt)
  • oder ein Protokoll einer vom jeweiligen Bundesland unterstützten Energieberatung
  • oder ein Gesamtsanierungskonzept

Laufzeit

  • bis 31.12.2025 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam  Sanierungsscheck
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung


Gefördert wird

Gefördert werden effiziente Energiezentralen zur Versorgung von Verteilnetzen, die eine Kombination von besonders innovativen und energieeffizienten Maßnahmen enthalten und welche im Rahmen der Bundesförderung "Innovative Heizzentralen und Verteilnetze" von der Bundesförderstelle (Kommunalkredit Public Consulting GmbH) positiv beurteilt wurden.


Förderhöhe

  • Basisförderung: 25 % der Bundesförderung
  • Zuschläge:
    • 20 % Mittlere Unternehmen
    • 30 % Kleinst-/Kleinunternehmen
  • Die Förderung ist pro Einzelfall mit maximal 200.000 Euro limitiert.

Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel 

Antragstellung

  • Die Antragstellung ​​​​ VOR der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
  • elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages um Bundesförderung nach Erhalt sofort weiterleiten an foerderungsantrag.us.post(at)ooe.gv.at

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft,  Abteilung Umweltschutz
​​​​​​​T: 0732-7720-145 01



Gefördert werden

Förderungsfähige Maßnahmen sind u.a.:

  • Biomasse-Nahwärmeanlagen zur Wärmeversorgung von mindestens 2 räumlich getrennten Objekten, von zumindest zwei unterschiedlichen Eigentümern
  • Neubau, Ausbau und Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme
  • Optimierung von Nahwärmeanlagen
  • Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlagen
  • Geothermische Nahwärmeanlagen

Ansuchen können Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.


Nähere Information und Förderkriterien

www.umweltfoerderung.at, Serviceteam Nahwärmeversorgung: T: 01/31 6 31-719​​​​​​​ und im Informationsblatt zur Förderung



Gefördert werden

Gefördert werden Investitionen in Gebäuden zur Unterbringung einkommensschwacher oder schutzbedürftiger Personen

  • thermische Sanierung
  • klimafreundliche Heizung - Anschluss an Fernwärme, Holzzentralheizung, Wärmepumpe

Laufzeit

  • Eine Einreichung ist bis zur Ausschöpfung der Budgetmittel möglich.

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam „Sanierung und Kesseltausch: klimafitte Gebäude für Schutzbedürftige“
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
T: 01/31 6 31-712


Gefördert werden

Förderungsfähige Maßnahmen sind u.a.:

  • Biomasse-Nahwärmeanlagen zur Wärmeversorgung von mindestens 2 räumlich getrennten Objekten, von denen zumindest eines nicht im Eigentum des Förderungswerbers steht.
  • Neubau, Ausbau und Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme
  • Optimierung von Nahwärmeanlagen
  • Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlagen
  • Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen (Biomasse-KWK)
  • Geothermische Nahwärmeanlagen

Ansuchen können Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen. 


Förderkriterien

  • nur für Projekte, für welche der Bund eine Kofinanzierung im Verhältnis Bund 60 % und Land 40 % vorsieht

Förderhöhe


Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel

Antragstellung

  • VOR Umsetzung der Maßnahme (d.h. vor der ersten rechtsverbindlichen Handlung z.B. Bestellung von Anlagenteilen)
  • elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages um Bundesförderung nach Erhalt sofort weiterleiten an foerderungsantrag.us.post(at)ooe.gv.at

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft,  Abteilung Umweltschutz: T: 0732-7720-145 01


Gefördert werden

Förderungsfähige Maßnahmen sind u.a.:

  • Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Eigenversorgung mit Strom, zur Eigenversorgung mit Wärme bzw. Einspeisung der Wärme in Nah-/Fernwärmenetz auf Grundlage der thermischen Vergasung von fester Biomasse
  • thermische Vergasungsanlagen und Aufbereitungsanlagen zur Eigenversorgung von Betrieben mit Produktgas auf Grundlage fester Biomasse

Im Vordergrund steht dabei die Eigenbedarfsdeckung.

Die förderungsfähigen Kosten setzten sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage.

Ansuchen können Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.


Nähere Information und Förderkriterien

www.umweltfoerderung.at, Serviceteam Biomasse – KWK und Holgaserzeugung: T: 01/31 6 31-719 und im Informationsblatt zur Förderung


Gefördert werden

Förderungsfähig ist der Anschluss an Fern-/Nahwärmeanlagen insbesondere auf Basis erneuerbarer Energieträger bis 100 KW Anschlussleistung. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Förderkriterien

  • hydraulischer Abgleich der Heizanlage
  • Die Fernwärme aus fossilen Energieträgern muss aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen oder sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt, stammen.
  • Das Ansuchen muss von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.

Förderhöhe

  • Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen:
    • Neuanlage und Austausch erneuerbarer Wärmeerzeugungsanlage: 20 % der Bundesförderung
    • Tausch fossiler Altanlage gegen Biomasseanlage: 35 % der Bundesförderung
    • Zuschläge: 20 % für mittlere Unternehmen / 30 % für Klein/Kleinstunternehmen
    • Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit max. 50 % der eingereichten anlagenspezifischen Investitionskosten begrenzt.
  • für Gemeinden:
    • 80 % der Bundesförderung
    • Zuschläge:
      • 10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet.
      • 10 % für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden
      • Zuschläge sind kumulierbar (bis max. 100 % der Bundesförderung)

Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel

Antragstellung

  • NACH Durchführung der Maßnahme, spätestens jedoch 6 Monate nach Rechnungslegung (elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages um Bundesförderung nach Erhalt sofort weiterleiten an foerderungsantrag.us.post(at)ooe.gv.at)

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft,  Abteilung Umweltschutz: T: 0732-7720-145 01


Gefördert werden

Förderungsfähig ist der Anschluss an Fern-/Nahwärmeanlagen insbesondere auf Basis erneuerbarer Energieträger von mehr als 100 kW Anschlussleistung. Ansuchen können Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden.


Förderkriterien

  • hydraulischer Abgleich der Heizanlage
  • Die Fernwärme aus fossilen Energieträgern muss aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen oder sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt, stammen.
  • Das Ansuchen muss von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.

Förderhöhe

  • Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen:
    • Neuanlage und Austausch erneuerbarer Wärmeerzeugungsanlage: 20 % der Bundesförderung
    • Tausch fossiler Altanlage gegen Biomasseanlage: 35 % der Bundesförderung
    • Zuschläge: 20 % für mittlere Unternehmen / 30 % für Klein/Kleinstunternehmen
    • Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit max. 50 % der eingereichten anlagenspezifischen Investitionskosten begrenzt.
  • für Gemeinden:
    • 80 % der Bundesförderung
    • Zuschläge:
      • 10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet.
      • 10 % für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden
      • Zuschläge sind kumulierbar (bis max. 100 % der Bundesförderung)

Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel

Antragstellung

  • VOR Umsetzung der Maßnahme (d.h. vor der ersten rechtsverbindlichen Handlung z.B. Bestellung von Anlagenteilen) (elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages um Bundesförderung nach Erhalt sofort weiterleiten an foerderungsantrag.us.post(at)ooe.gv.at)

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft,  Abteilung Umweltschutz: T: 0732-7720-145 01

Energiesparverband OÖ
Landstraße 45
​​​​​​​A-4020 Linz

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Kontakt

0732 / 7720-14380

oder per Mail cleantech-cluster(at)esv.or.at​​​​​​​