Photovoltaik

Photovoltaik

Photovoltaik wird auf der ganzen Welt zur Stromerzeugung eingesetzt. Seit 1995 wächst der Photovoltaik-Weltmarkt um durchschnittlich mehr als 30 % pro Jahr. Die Systempreise sinken mit zunehmender Anlagengröße in Bezug auf die installierte Leistung. Bei einer Anlagengröße von 10 kWp oder mehr sind die Kosten pro kWp um knapp 60 % geringer als bei einer 1 kWp Anlage.

Grundsätzlich gibt es für Photovoltaik-Anlagen zwei Fördermodelle: den Einspeisetarif, die finanzielle Vergütung pro Kilowattstunde Solarstrom, die ins Netz eingespeist wird und die Investitionsförderung, eine Pauschalbetrag pro installierter Leistung (kWp), der in der Regel nach Anlagenerrichtung ausbezahlt wird.

Unter Photovoltaik (PV) versteht man die direkte Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie. Die Energieumwandlung erfolgt technisch mittels Solarzellen und Wechselrichter. Der von der Photovoltaik-Anlage erzeugte Strom kann entweder vor Ort genutzt oder ins Stromnetz eingespeist werden.
Für die Photovoltaik gibt es folgende Fördermöglichkeiten:


Die Energieberatung unterstützt Unternehmen dabei, ihre Energiekosten zu senken und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Die BeraterInnen erarbeiten maßgeschneiderte Vorschläge für alle Themenstellungen rund um Energieeffizienz-Steigerung bei Gebäuden und Prozessen. Sie erstellen Entscheidungsgrundlagen für den Einsatz innovativer Technologien und erneuerbarer Energien in Unternehmen.

Worum geht es bei der Energieberatung?

Mit steigenden Betriebskosten interessieren sich immer mehr Unternehmen aller Größen und Branchen dafür, wie sie diesen Kostendruck reduzieren und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern können. Der Energiesparverband des Landes OÖ bietet für KMUs produkt- und firmenunabhängige Beratungen, die auf die individuellen Bedürfnisse eines Unternehmens zugeschnitten sind.
Die Berater erarbeiten maßgeschneiderte Vorschläge für alle Themenstellungen rund um Energieeffizienz-Steigerung bei Gebäuden und Prozessen. Sie erstellen Entscheidungsgrundlagen für den Einsatz innovativer Technologien und erneuerbarer Energien in Unternehmen.

Oft werden bei der Beratung folgende Aspekte angesprochen:

  1. Optimierung der Ist-Situation, Senkung der laufenden Energiekosten
  2. Nutzung neuer Technologien und erneuerbare Energie
  3. Wirtschaftlichkeit - in welcher Zeit rechnet sich die Investition?
  4. Energieförderungen von Land/Bund für Energieeffizienz und erneuerbare Energien


Wer macht die Beratung und wo findet Sie statt?
Die Unternehmensenergieberatung wird von erfahrenen BeraterInnen durchgeführt, die seit vielen Jahren produkt- und firmenunabhängige Beratungen für den OÖ Energiesparverband durchführen. Die BeraterInnen sind auch Experten für die entsprechenden Förderungen in diesem Bereich. Die Beratung findet vor Ort in Ihrem Unternehmen statt.


Was kostet die Energieberatung?
Die Beratung des OÖ Energiesparverbandes wird für KMUs zu 75 % vom Land OÖ und dem Bund gefördert (de-minimis-Förderung), für das Unternehmen (KMU) entsteht für die Grundberatung ein Selbstbehalt in der Höhe von max. 400 Euro (netto).


Welchen Umfang hat die Energieberatung?
Die Grundberatung umfasst zwei Beratertage, von denen der/die EnergieberaterInnen üblicherweise einige Zeit in Ihrem Unternehmen verbringt. In speziellen Fällen ist eine weiterführende Detailberatung möglich.


Wer kann die Energieberatung in Anspruch nehmen?
Alle Unternehmen mit Sitz in Oberösterreich sind herzlich eingeladen, an dieser Beratungsaktion teilzunehmen! KMUs werden gefördert.


Wie komme ich zu einer Energieberatung?
Die Energieberatung kann unkompliziert beim OÖ Energiesparverband angefordert werden. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns ein eMail (T: 0732/7720-14386, E: office(at)esv.or.at). Einer unserer EnergieberaterInnen setzt sich dann zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung.


Gefördert werden die Neuerrichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen bis zu 1.000 kWp und damit in Zusammenhang errichtete neue Stromspeicher (mind. 0,5 kWh/kWp, max. 50 kWh/Anlage). Die Errichtung oder Erweiterung von Stromspeichern allein ist nicht förderfähig.


 

Förderhöhe

  • Kategorie A (bis 10 kW):
    • Fördersatz PV: 195 Euro/kW
    • Fördersatz Speicher: 200 Euro/kWh
  • Kategorie B ( > 10 bis 20 kW):
    • maximaler Fördersatz PV: 185 Euro/kW
    • Fördersatz Speicher: 200 Euro/kWh
  • Kategorie C ( > 20 bis 100 kW):
    • Bieterverfahren (Reihung nach im Antrag anzugebenden Förderbedarf)
    • maximaler Förderbedarf: 150 Euro/kW
    • Fördersatz Speicher: 200 Euro/kWh
  • Kategorie D ( > 100 bis 1.000 kW):
    • Bieterverfahren (Reihung nach im Antrag anzugebenden Förderbedarf)
    • maximaler Förderbedarf: 140 Euro/kW
    • Fördersatz Speicher: 200 Euro/kWh

Gefördert werden

Die Marktprämie ist darauf gerichtet, die Differenz zwischen den Produktkosten von Strom aus erneuerbaren Quellen und dem durchschnittlichen Marktpreis für Strom für eine bestimmte Dauer ganz oder teilweise auszugleichen. Für PV-Anlagen werden Marktprämien im Rahmen eine Ausschreibung (mind. 2x/Jahr) ermittelt und als Zuschuss gewährt.


Die Erzeugung von Strom aus neu errichteten oder erweiterten Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von jeweils mehr als 10 kWp ist durch Marktprämie förderfähig. Die Höhe der Marktprämie bestimmt sich aus der Differenz zwischen dem im Rahmen einer Ausschreibung ermittelten oder mit Verordnung zum Zeitpunkt der Antragstellung festgelegten anzulegenden Wert in Cent pro kWh und dem jeweiligen Referenzmarktwert oder Referenzmarktpreis in Cent pro kWh. Die Auszahlung der Marktprämie erfolgt monatlich. Sofern nicht anders bestimmt, werden Marktprämien für eine Dauer von 20 Jahren gewährt.


Förderhöhe

Aktualisierte Informationen (Verordnungen, Ausschreibungen, etc.) im Zusammenhang mit der Förderung von Photovoltaikanlagen mittels Marktprämie, werden laufend auf der Internetseite der Förderstelle veröffentlicht, sobald diese zur Verfügung stehen.


Nähere Information und Förderkriterien

OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Alserbachstraße 14-16, 1090 Wien
05/78766-10, kundenservice(at)oem-ag.at, www.oem-ag.at


Für PV-Anlagen bis 35 kW und deren Installation wird in den Jahren 2024-2025 auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen ("Nullsteuersatz").


Nähere Informationen

Bundesministerium für Finanzen, www.bmf.gv.at
Kontaktformular, +43 50 233 765


Gefördert werden

Gefördert werden statische Berechnungen: Untersuchung des bestehenden Tragwerkes sowie die Ausarbeitung von einer statischen Maßnahme zur Erhöhung der Tragfähigkeit für die nachträgliche Installation einer netzgeführten Photovoltaikanlage auf dem Dach. Ansuchen können Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen, oberösterreichische Gemeinden sowie Privatpersonen


Förderhöhe

  • bis zu 50 % der förderrelevanten Kosten für Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen (max. 1.500 Euro)
  • bis zu 65 % der förderrelevanten Kosten für Vereine, konfessionelle Einrichtungen, oberösterreichische Gemeinden sowie Privatpersonen (max. 1.500 Euro)
  • Zuschlag: Für Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen sowie Privatpersonen erhöht sich der Fördersatz um 10 %, wenn die Sitzgemeinde eine EGEM-Klimabündnis-Gemeinden ist.

Antragstellung


Laufzeit

  • bis 31. Dezember 2024 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel (es gilt das Rechnungsdatum)

Nähere Information und Förderkriterien

Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz
T: 0732-7720-145 01


 


Die Budgetmittel für das Photovoltaikförderprogramm des Klima- und Energiefonds sind nun aufgebraucht, das Programm wurde daher geschlossen, die Förderung wird nicht mehr vom Klima- und Energiefonds abgewickelt.


Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden vollständig ausgeschöpft. Die Förderungsaktion ist beendet. Siehe auch www.umweltfoerderung.at.

Gefördert wurden

Gefördert wurden ausschließlich neu installierte Stromspeicheranlagen und die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen, die zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen. Einreichen konnten natürliche sowie juristische Personen.


Förderhöhen

  • Die Förderpauschale beträgt 200 Euro/kWh nutzbarer Speicherkapazität.
  • Eine Kombination mit Landes- sowie Gemeindeförderungen ist möglich.

Förderkriterien

  • Mindestgröße des Speichers: 4 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität, sowie 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kW
  • Maximale Größe des Speichers: unbegrenzt, gefördert wurden allerdings maximal 50 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität

Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Speicher
T: 01/31 6 31-730, speicher@kommunalkredit.at, www.umweltfoerderung.at oder im Leitfaden zur Förderung



Gefördert werden

die Planung und Errichtung von PV-Anlagen größer 10 kW bis 5 MW, die besonders innovative Komponenten oder innovative Anlagen- bzw. Integrationskonzepte aufweisen. Stromspeicher, die Teil des Projektes sind, können mitgefördert werden. Ansuchen können alle natürlichen und juristischen Personen.


Laufzeit

Einreichen bis 30.04.2024 (12:00 Uhr)


Nähere Information und Förderkriterien

Bearbeitungsteam "Muster- und Leuchtturmprojekte von PV-Anlagen"
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
​​​​​​​T: 01/31 6 31-716



Gefördert werden

Gefördert werden Speicheranlagen zu neu errichteten bzw. bestehenden erneuerbaren Strom-/Wärmeerzeugungsanlagen am selben Standort:

  • mittlere Stromspeicher von 51 – 250 kWh
  • große Stromspeicher ab 251 kWh
  • Wärmespeicheranlagen

Verpflichtende Begleitforschung für große Stromspeicher und Wärmespeicher


Nähere Information und Förderkriterien

Serviceteam Speicher
www.umweltfoerderung.at und im Informationsblatt zur Förderung
​​​​​​​T: 01/31 6 31-730


Energiesparverband OÖ
Landstraße 45
​​​​​​​A-4020 Linz

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Kontakt

0732 / 7720-14380

oder per Mail cleantech-cluster(at)esv.or.at​​​​​​​