E-Mobilität

E-Mobilität

Die Mobilität ist derzeit im Umbruch. Elektrofahrzeuge werden unsere individuelle Art des Fortbewegens neu bestimmen. Sowohl Landesförderungen als auch Bundesförderungen unterstützen diese neuen Mobilitätsformen, insbesondere die Errichtung von Ladeinfrastrukturmaßnahmen aber auch die Anschaffung von Fahrzeugen.


Produktunabhängige und kostenlose Beratung rund ums Bauen, Sanieren, Heizen und Wohnen

Nutzen Sie das umfassende produktunabhängige Beratungsangebot des OÖ Energiesparverbandes: egal, welche Energiefragen Sie in der Beratung ansprechen möchten, die fachkundigen EnergieberaterInnen des OÖ Energiesparverbandes geben umfassende Antworten.
 

  • Sie planen den Neubau oder die Sanierung Ihres Einfamilienhauses?
  • Sie möchten Ihre Heizung tauschen?
  • Sie wollen eine Photovoltaik-Anlage errichten?
  • Sie brauchen Auskunft zu Energieförderungen?
  • Sie überlegen, welche Dämmstärken sinnvoll sind?
  • Sie möchten Information zu umweltfreundlichen Heizsystemen?
  • Sie haben eine Frage zu Energiesparmaßnahmen?
  • Sie planen die Anschaffung energiesparender Elektrogeräte?
  • Sie möchten Auskunft zu umweltfreundlichen Dämmstoffen?
  • Sie möchten Ihre Heizkosten senken?
  • und vieles mehr….

 
Die umfassende und produktunabhängige Energieberatung hilft Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die EnergieberaterInnen des OÖ Energiesparverbandes gehen in einem persönlichen Gespräch auf individuelle Fragen und Wünsche ein. Idealerweise findet die Beratung in einer möglichst frühen Planungsphase statt.
 
Kommen Sie mit  Ihren Fragen einfach zu uns. Fragen, die rasch beantwortet werden können, lassen sich oft am Telefon klären. Hierfür steht Ihnen unsere kostenlose Hotline unter 0800-205 206 zur Verfügung.  
Bei weitergehenden Fragen besteht die Möglichkeit, einer individuellen und kostenlosen Energieberatung durch erfahrene, geschulte und produktunabhängige BeraterInnen.

 

So kommen Sie zu einer Beratung:

So kommen Sie zu einer Beratung:

 
Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren einen Beratungstermin. Der/Die BeraterIn steht Ihnen, je nach Ihrer Fragestellung, bis zu einer Stunde zur Verfügung.  
Eine Beratung ist auch nach Terminvereinbarung zu den Bürozeiten des OÖ Energiesparverbandes (Mo-Do: 8.00-16.30 Uhr, Fr: 8.00-12.00 Uhr) in Linz, Landstraße 45 möglich. (So erreichen Sie uns)
 
Die Beratung wird durch das Landes OÖ ermöglicht.
 
Produktunabhängige Energieberatung, die wirkt!

 


Ziel dieser Förderaktion ist es, intelligente, netzdienliche und somit zukunftssichere Ladelösungen im mehrgeschossigen Wohnbau für mehrspurige Kraftfahrzeuge zu schaffen, um damit Elektromobilität auch für die im Wohnbau lebenden Menschen zu ermöglichen.


Wer wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer von Mehrwohnungshäusern sind, sowie Eigentümergemeinschaften.


Was wird gefördert?

Gefördert werden die Anschaffung und die Installation der erforderlichen Basis-Infrastruktur einer Lademöglichkeit für E-Autos in einer Wohnanlage mit mehr als drei Wohneinheiten.


Förderhöhe

Das Ausmaß der Förderung beträgt 50 % der Netto-Anschaffungskosten und maximal 5.000 Euro.


Laufzeit

bis 31. Dezember 2024 oder bis zur Ausschöpfung des Förderbudgets


Information und Antragsstellung

Land OÖ, Abt. Umweltschutz, T.: (+43 732) 77 20-145 01


Gefördert werden

  • Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge zur Personenbeförderung (PKW, Kombi - Klasse M1) und zur Güterbeförderung (Klasse N1) 
  • E-Zweiräder (E-Mopeds und E-Motorräder, Klassen L1e und L3e)
  • E-Leichtfahrzeuge (Klassen L2e, L5e, L6e, L7e)
  • Ladeinfrastruktur (kommunikationsfähige Wallboxen oder kommunikationsfähige intelligente Ladekabel)

Förderkriterien

  • Gewährung des "E-Mobilitätsbonusanteil" durch den Fahrzeughändler (außer bei E-Leichtfahrzeugen)
  • max. 60.000 Euro Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) 
  • Fahrzeuge müssen mit Strom bzw. Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
  • Plug-In-Hybrid -Fahrzeuge und E-Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer werden nicht gefördert.

Förderhöhe

  • vollelektrische und Brennstoffzellen-Fahrzeuge: 3.000 Euro plus 2.000 Euro "E-Mobilitätsbonusanteil" des Fahrzeughändlers
  • E-Motorräder (L3e ≤ 11 KW): 1.200 Euro plus 500 Euro "E-Mobilitätsbonusanteil" des Fahrzeughändlers
  • E-Motorräder (L3e > 11 KW): 1.800 Euro plus 500 Euro "E-Mobilitätsbonusanteil" des Fahrzeughändlers
  • E-Mopeds: 600 Euro plus 350 Euro "E-Mobilitätsbonusanteil" des Fahrzeughändlers
  • E-Leichtfahrzeuge: 1.300 Euro

Antragstellung

  • 2-stufiges Verfahren
    • Schritt 1 - Registrierung bis 31.03.2025 in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets
    • Schritt 2 - Antragstellung
  • ​​​​​​​Innerhalb von 36 Wochen nach der Registrierung muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeugs und die Antragstellung erfolgen.

Bonus für private E-Ladeinfrastruktur

  • 600 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox (Heimladestation) oder ein kommunikationsfähiges intelligentes Ladekabel
  • 900 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage
  • 1.800 Euro für eine kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage
  • Wallboxen bzw. intelligente Ladekabel können auch separat (unabhängig vom Fahrzeugkauf) zur Förderung beantragt werden.

Nähere Information und Förderkriterien

www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung
Serviceteam E-Mobilität für Private, T: 01/31 6 31-733


Gefördert werden

  • Elektro-Transporträdern und Transporträder
  • Elektro-Falträder und Falträder (bei Nachweis über eine ÖV-Jahresnetzkarte)

Förderkriterien

  • Gewährung des "E-Mobilitätsbonusanteil" durch den Sportfachhändler
  • Fahrzeuge müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
  • Transporträder dürfen im gefalteten Zustand 110 x 80 x 40 cm nicht überschreiten.

Förderhöhe (max. 50%)

  • (E)-Transporträder: 850 Euro plus 150 Euro "E-Mobilitätsbonusanteil" des Sportfachhändlers + ein großes Fahrradservice
  • (E)-Klappräder: 450 Euro plus 150 Euro "E-Mobilitätsbonusanteil" des Sportfachhändlers + ein großes Fahrradservice

Laufzeit

  • bis 29. Februar 2024 oder bis zur Ausschöpfung des Förderbudgets

Nähere Information und Förderkriterien

www.umweltfoerderung.at und im Leitfaden zur Förderung (Seite 16)
Serviceteam E-Mobilität für Private, T: 01/31 6 31-733


Die e-Quote, die auch als e-Prämie oder THG-Prämie bezeichnet wird, beruht auf dem Emissionshandel von CO2-Zertifikaten. Ab dem Jahr 2023 ermöglicht die e-Quote österreichischen e-Auto-BesitzerInnen, Einnahmen aus Ladevorgängen mit erneuerbaren Energien an nicht öffentlichen Ladestationen (z.B. die heimische Wallbox) zu generieren.

Treibstoffverkäufer sind durch die Kraftstoffverordnung (KVO) verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen laufend zu reduzieren. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Beimischung von Biotreibstoffen
  • Verkauf von Ökostrom über e-Ladestationen
  • Erwerb von CO2-Zertifikaten von e-AutofahrerInnen

Entscheidet sich ein Treibstoffverkäufer dafür, CO2-Zertifikate von e-AutofahrerInnen zu erwerben, wird dies über Zwischenhändler (z.B. EMC, ÖAMTC) abgewickelt, die e-Quoten von e-Auto-Besitzenden erwerben, bündeln und zertifizieren. Die e-Auto-BesitzerInnen – sowohl Privatpersonen als auch Firmen – bekommen dies in Form der e-Prämie vergütet. Die Prämie kann als Pauschale (für 1.500 kWh) ausbezahlt werden oder kWh-genau abgerechnet werden, sofern die geladene Energiemenge nachgewiesen werden kann.


Vorrausetzungen

  • Die e-Quote kann nur für zweispurige Fahrzeugen geltend gemacht werden.
  • Das zweispurige Elektrofahrzeug muss überwiegend (d.h. zu mehr als 50 %) an einer nicht-öffentlichen Ladestation aufgeladen werden.
  • Bei Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen ist nur eine kWh-genaue Abrechnung möglich (keine Pauschale).

Nähere Information

Energiesparverband OÖ
Landstraße 45
​​​​​​​A-4020 Linz

Anfahrt anzeigen​​​​​​​

Kontakt

0732 / 7720-14380

oder per Mail cleantech-cluster(at)esv.or.at​​​​​​​