Ein KMU ist ein kleines oder mittleres Unternehmen, lt. EU Definition müssen dafür alle folgenden Kriterien zutreffen:
Die ECP-Förderung gilt als "de-minimis"-Beihilfe im Sinne des Wettbewerbsrechts der EU. Dies bedeutet, dass die mögliche Förderung an ein Unternehmen in Kumulierung mit anderen "de-minimis"-Beihilfen, innerhalb von drei Steuerjahren die Höhe von 200.000 Euro nicht übersteigen darf. Nach der "de-minimis"-Verordnung sind Mutter- und Tochterunternehmen dabei als "einziges Unternehmen" (Unternehmen inkl. aller mit ihm verbundenen Unternehmen) anzusehen.
Prinzipiell lassen sich in fast jedem Gebäude technisch und wirtschaftlich erschließbare Einsparpotenziale finden. Kleinere Gebäude bzw. geringe Energiekosten sind allein für ein Einspar-Contracting-Projekt wenig wirtschaftlich, hier ist ein Zusammenschluss zu einem Pool sinnvoll.
Ist besonders im Bereich Wärmeversorgung ab einer Investitionssumme von 50.000 Euro überlegenswert.
Ob die Umsetzung von Energieinvestitionen ohne Contracting vorteilhafter ist, hängt u.a. von folgenden Faktoren ab:
Typische Maßnahmen, die häufig realisiert werden, sind z.B.
z.B. in der Liste von Contractoren, die bereits geförderte Contracting- Projekte in Oberösterreich abgewickelt haben
Der Contractor trägt das technische und finanzielle Risiko der erfolgreichen Projekt-Umsetzung. Damit der Contracting-Nehmer keinen Schaden aus wirtschaftlichen Problemen des Contractors nimmt, empfiehlt es sich, diesbezügliche Vorkehrungen im Contracting-Vertrag zu treffen.
Ein erfahrener Contractor ist daran interessiert, das vorhandene Personal (z. B. Hauswart, Techniker) einzubinden und dadurch die optimale Betreuung der Anlagen vor Ort sicherzustellen. Durch das Contracting-Projekt können sich für das Personal neue Aufgaben, wie Erhebung von Gebäudedaten, Überprüfung der Qualität und Umsetzung der Maßnahmen, sowie die Überprüfung der jährlichen Abrechnungen ergeben.
Die erfolgreiche Umsetzung eines Contracting-Projekts hängt entscheidend von der sorgfältigen Projektvorbereitung ab. Zu Beginn des Vorhabens sollten alle Beteiligten einbezogen werden, um so Transparenz und Akzeptanz zu gewährleisten. Gute Planung des Projektes und klare Vorgaben (Qualitätskriterien) an den Contractor sind erforderlich.
Im Unterschied zu konventioneller Energielieferung kümmert sich beim Anlagen-Contracting der Contractor in der Regel um Planung, Finanzierung, Bau, Inbetriebnahme, Betrieb und Service der Anlage und übernimmt das Funktions- und Leistungsrisiko. Der Contractor investiert direkt in eine Energieanlage, die beim Contracting-Nehmer errichtet wird.
Die Baseline ist ein Referenzwert für die Berechnung der Einsparung, der aus jenen Energiekosten und -verbräuchen ermittelt wird, die in einem Referenzzeitraum (z.B. die letzten 3 Jahre) angefallen sind. Um zu verhindern, dass sich Faktoren, die der Contractor nicht beeinflussen kann (z.B. Klima, Energiepreise, Nutzungsänderungen) zu seinen Gunsten oder Ungunsten auswirken, werden die Energiekosten bzw. der Energieverbrauch mit den Werten des Referenzjahres verglichen.
Je nach Vereinbarung kann der Contracting-Nehmer entweder gleich zu Projektbeginn von den niedrigeren Energiekosten profitieren (muss dafür allerdings eine längere Vertragslaufzeit in Kauf nehmen) oder erst nach Vertragsende, jedenfalls hat er sofort eine neue Anlage.
Die Laufzeit des Contracting-Projektes beträgt im Schnitt rund 10 Jahre, kann aber auch darunter oder darüber liegen. Die ECP-Förderung berücksichtigt max. 10 Jahre.
Ein Mindestinvestitionsvolumen von 50.000 Euro wird empfohlen (ECP-Förderung), bei geringerem Investvolumen können die Kosten für den Contractor meist nicht über die Einsparung getragen werden. Bei kleineren Projekten kann die Möglichkeit einer "Pool-Bildung" (mehrere Gebäude & Anlagen) überlegt werden. Bei größeren Projekten ist das förderbare Investitionsvolumen der ECP-Förderung mit 250.000 Euro begrenzt, können aber darüber liegen.
Gundsätzlich ja, allerdings ist dann in der Regel eine Anzahlung erforderlich, da nur solche Investitionen über Contracting finanziert werden können, die zu Energieeinsparungen bzw. Energieerzeugung führen. Dies bringt den Vorteil der professionellen Umsetzung der Maßnahmen durch den Contractor.
Beim Einspar-Contracting bleibt der Contracting-Nehmer Eigentümer der sanierten Objekte. Beim Anlagen-Contracting ist der Contractor Eigentümer der errichteten Energieanlage und mietet vom Objekteigentümer die benötigten Räumlichkeiten (z.B. für Heizraum, etc.). Der Contracting-Nehmer kauft vom Contractor die benötigte Energie.
Mit Ende der Vertragslaufzeit kann der Contracting-Nehmer die Aufgaben des Contractors wieder selbst übernehmen und profitiert allein von den niedrigeren Energiekosten. Selbstverständlich kann der Vertrag aber auch verlängert oder abgeändert fortgeführt werden.
Mindestelemente in Energieleistungsverträgen mit dem öffentlichen Sektor oder in den zugehörigen Ausschreibungsbedingungen gemäß RICHTLINIE 2012/27/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz:
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