Förderung für Wärmepumpen in Bestandswohngebäuden
Gefördert wird der Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers gegen eine elektrisch betriebene Heizungs-Wärmepumpe.
Förderbedingungen:
- Die Wärmepumpe muss eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ηs) bei mittlerem Klima von mindestens 125 % (55° C) bzw.150 % (35° C) aufweisen.
- Die Wärmepumpe muss über das nationale Wärmepumpen-Gütesiegel entsprechend dem EHPA verfügen.
- Fördervoraussetzung sind erneuerbarer Strom oder eine 3 kW PV- oder 4 m2 Solarwärme-Anlage
- Bei Luftwärmepumpen sind die Schallemissonsanforderungen einzuhalten.
- Die Anlage muss von einem befugten Unternehmen fach- und normgerecht installiert werden.
Förderhöhe:
- Luft-Wasser-Wärmepumpe: 100 Euro/kW Nennwärmeleistung (max. 1.700 Euro)
- Erdwärme- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe bzw. Tiefenbohrung (Erdwärmesonde):
- wenn ηs ≥ 170 % (35° C) bzw. ηs ≥ 150 % (55° C): 170 Euro/kW Nennwärmeleistung (maximal 2.800 Euro)
- wenn ηs ≥ 150 % und < 170 % (35° C) bzw. ηs ≥ 125 % und < 150 % (55° C): 100 Euro/kW Nennwärmeleistung (maximal 1.700 Euro)
- Bonus bei gleichzeitiger Entsorgung eines ortsfesten Tanks für fossile Brennstoffe: 100 % der Nettoentsorgungskosten, maximal 1.000 Euro
Antragstellung:
- nach Durchführung der Maßnahmen, spätestens jedoch 6 Monate nach Ausstellung der Rechnung
- online (mittels elektronischem Antragsformular inkl. Technischem Datenblatt als Upload) beim Amt der Oö. Landesregierung
- Das Förderprogramm endet nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel spätestens jedoch am 31. Juli 2022, Bonus für Tankentsorgung am 31.Dezember 2020.
Nähere Information und weitere Förderkriterien: Land OÖ, Abteilung Umweltschutz, T: 0732-7720-14501